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Urlaub buchen Mit diesen 8 Tipps sicherst du dich gegen Corona ab

Urlaub buchen trotz Corona
© Freebird7977 / Shutterstock
Urlaub buchen ohne Risiko? 8 Tipps, die ihr beherzigen solltet, um in der Pandemie nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Niemand weiß, wie die Pandemie sich dieses Jahr entwickeln wird: Werden wir schnell genug geimpft sein, damit wir im Sommer wieder sorglos reisen können? Oder machen immer neue Mutationen und Infektionswellen unsere Hoffnungen auf Urlaub zunichte?

Sicher ist: Wir haben Sehnsucht nach einem Tapetenwechsel. Alle, die jetzt trotz der ganzen Unsicherheiten ihren Urlaub buchen möchten, sollten diese acht Tipps berücksichtigen:

1) Reisehinweise und Reisewarnungen verfolgen

Das Auswärtige Amt bietet auf seiner Website für jedes Land eine Übersicht über aktuelle Reisehinweise und Reisewarnungen. Hier kann man nachprüfen, ob von einer Reise an den gewünschten Urlaubsort abgeraten oder gewarnt wird, und was es zu beachten gilt.

Die Website Re-open EU listet außerdem alle Coronavirus-Maßnahmen auf, die in den Ländern der Europäischen Union gelten. Man erfährt unter anderem, in welchem Land wo Maske getragen werden muss, welcher Mindestabstand einzuhalten ist oder was gilt, wenn man nur durch ein Land hindurchfahren möchte. 

2) Besser eine Pauschalreise buchen

Die rechtliche Absicherung und die Chance, Geld zurückzubekommen, ist bei einer Pauschalreise höher als bei einer Individualreise. Als Reaktion auf die Krise verzichten einige Anbieter derzeit zudem auf die Anzahlung.

Bei Pauschalreisen ist meist ein kostenloser Rücktritt möglich, wenn für den gebuchten Zeitraum eine Reisewarnung ausgesprochen wird, oder es im Zielland zu einem Lockdown kommt. Juristisch wird dann von "unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen" am Urlaubsort gesprochen. Außerdem werden seit Beginn der Pandemie immer wieder Flüge abgesagt, das Hotel kann aber weiterhin offen sein. Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter mich auf einen anderen Flug umbuchen oder mir das Geld erstatten. Wer einzeln bucht, muss die Hotelkosten in der Regel bezahlen. Mehr zum Pauschalreiserecht ist unter www.evz.de zu finden.

3) Überprüfen, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist

Wer seine Reise selbst plant und beispielsweise Flug und Unterkunft getrennt voneinander bucht, sollte unbedingt einen Blick in die Stornobedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen. Einige Anbieter haben sich an die Krise angepasst und bieten eine kostenlose Stornierung bis wenige Tage vor der Reise an. 

Ist das nicht der Fall, haben Kund*innen keinen Anspruch darauf, die Reise abzusagen und Geld zurückzubekommen - etwa, wenn die Unterkunft zwar geöffnet ist, der Flug aber gecancelled wurde. Bezahlen muss man trotzdem, wenn es keine kostenlose Stornierungsmöglichkeit gibt. 

4) Stornierungspaket dazubuchen

Einige Anbieter bieten jetzt sogenannte Flex-Tarife an, das ist eine Stornierungsoption, die man gegen einen Aufpreis dazubuchen kann. Bei teuren Reisen kann es sinnvoll sein, das Stornopaket dazu zu buchen. 

Der Teufel steckt hier aber im Detail: Die Bedingungen daher genau durchlesen, um zu erfahren, wann man stornieren kann und wann nicht. Manche Anbieter haben die Tarife zwar im Programm, bieten sie aber nicht für alle Reisen an. 

5) Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung klären

Urlauber sollten vorab auch klären, ob sie bei einer neuen Coronawelle oder einem Lockdown auf einen anderen Zeitraum umbuchen können, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Das sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen

6) Im Hotel nach Einschränkungen fragen

Einige Hotels dürfen aufgrund von Corona-Maßnahmen nicht alle Bereiche öffnen. Vielleicht dürfen Pool, Wellnessanlagen oder zum Beispiel der Fitnessraum nicht genutzt werden. Der Reiseveranstalter muss dies vor der Buchung mitteilen. Im Zweifel besser nachhaken. 

Hat der Veranstalter mich vorher informiert, kann ich im Nachhinein keine Minderung des Reisepreises geltend machen.

7) Reiserücktrittsversicherung abschließen

Kurz vor oder im Urlaub krank zu werden, ist sehr frustrierend. Noch dazu ist eine Krankheit kein Grund, eine Reise kostenlos abzusagen. Selbst eine nachgewiesene Corona-Infektion nicht. Schutz kann eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung bieten. Sie ermöglicht es, von der Reise zurückzutreten oder sie abzubrechen, wenn ich krank werde oder eine Quarantäne einhalten muss. Hier aber unbedingt darauf achten, dass im Versicherungsvertrag keine Ausschlussklausel für Pandemien steht, sonst gibt es kein Geld.

8) Sich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden

Wer sich mit dem Reiseveranstalter nicht einigen kann, kann sich kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Jurist*innen des EVZ helfen bei Problemen mit Anbietern, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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