Anzeige

Frankfurter Tabelle: Das musst du wissen

Frankfurter Tabelle: Hässliches Hotel mit Reisemängeln
© Alistair Scott / Shutterstock
Das Hotelzimmer oder der Service im Urlaub war schlecht? Für Mängel bei einer Pauschalreise kannst du eine Reisepreisminderung fordern. Die Frankfurter Tabelle zeigt dir, welche Erstattung möglich ist.

Was ist die Frankfurter Tabelle?

Du hast eine Pauschalreise gebucht, vor Ort aber nicht die Leistung bekommen, die du bezahlt hast? Dann ist das ein Reisemangel. Dafür steht dir eine Entschädigung zu. Der Reiseveranstalter muss dir einen Teil des Reisepreises zurückzahlen.

Aber für welche Mängel ist eine Preisminderung möglich? Und wie viel muss der Anbieter zahlen?

Die Frankfurter Tabelle (auch Reisemängeltabelle genannt) zeigt dir, was Reisemängel sind und wie viel Prozent Preisnachlass möglich sind. Die Tabelle bezieht sich auf Gerichtsurteile zur Reisepreisminderung für verschiedene Mängel.

Die Angaben der Frankfurter Tabelle sind nicht verbindlich. Die Übersicht soll dir nur einen Anhaltspunkt geben, wie viel du vom Reiseveranstalter fordern könntest.

Du kannst die Reisemängel, die du selbst erlebt hast, mit den Beispielen in der Tabelle vergleichen. Wie viel du am Ende tatsächlich bekommst, ist nicht sicher.

(FORMSTACK - ANMERKUNG ULI: BITTE WEITER UNTEN EINBINDEN!) Mit dem Online-Schnelltest von advocado in Kooperation mit BRIGITTE findest du nach wenigen Klicks heraus, ob in deinem Fall eine Preisminderung möglich ist.

Auszug aus der Frankfurter Tabelle

Wir haben dir aus jeder Kategorie der Reisemängeltabelle einige Beispiele für Reisemängel und die mögliche Erstattung zusammengestellt:

Frankfurter Tabelle zur Unterkunft

Mängel

Minderung

Unterkunft abweichend von der Buchung (z. B. ein anderes Hotel)

5–10 %

Abweichende Unterbringungsart (z. B. Hotelzimmer statt Ferienhaus)

5–10 %

Fehlende Klimaanlage

10–20 %

Fehlender Meerblick oder Balkon

5–10 %

Schäden (z. B. Risse in den Wänden, Schimmel in der Dusche)

10–50 %

Ungeziefer

10–50 %

Kein Warmwasser

15 %

Kaputte Klimaanlage

10–20 %

Vollkommener Ausfall des Services

25 %

Ungenügende Reinigung

10–20 %

Lärm am Tag

5–25 %

Lärm in der Nacht

10–40 %

Frankfurter Tabelle zur Verpflegung

Mängel

Minderung

Vollkommener Ausfall der Verpflegung

50 %

Verdorbene oder ungenießbare Speisen

20–30 %

Selbstbedienung statt Kellner

10–15 %

Verschmutztes Geschirr oder Besteck

10–15 %

Frankfurter Tabelle zum Transport

Mängel

Minderung

Abflug verschiebt sich um mehr als 4 Stunden

5 % (für jede weitere Stunde gibt es 5 % des Reisetagespreises zurück)

Fehlender Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zum Hotel

Erstattung für den Ersatztransport

Frankfurter Tabelle zu Sport, Unterhaltung & Service

Mängel

Minderung

Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool (trotz Zusage)

10–20 %

Fehlendes Hallenbad (trotz Zusage)

10– 20 %

Baden im Meer nicht möglich

10– 20 %

Verschmutzter Strand

10– 20 %

Fehlende Sauna (trotz Zusage)

5 %

Fehlender Tennisplatz; keine Tauchschule etc. (trotz Zusage)

5–10 %

Keine Kinderbetreuung (trotz Zusage)

5–10 %

Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten

20–30 %

Mangelhafte Organisation

0–5 %

Fehlende Reiseleistung bei Besichtigungsreisen

10–20 %

Zimmerwechsel im gleichen Hotel

Anteiliger Reisepreis für ½ Tag

Umzug in anderes Hotel oder Ferienwohnung

Anteiliger Reisepreis für 1 Tag

Wann steht mir eine Reisepreisminderung zu?

Entspricht das Hotelzimmer oder der Service im Hotel nicht der versprochenen Leistung, ist die Reise mangelhaft. Aber: Nicht jeder Anlass zur Beschwerde bedeutet, dass eine Reisepreisminderung möglich ist.

Bei kleinen Unannehmlichkeiten und geringen Abweichungen von der gebuchten Leistung hast du keinen Anspruch auf eine Erstattung.

Gemäß Frankfurter Tabelle ist in folgenden Fällen eine Preisminderung möglich:

  • Die Unterkunft ist anders als gebucht.
  • Das Essen oder der Service ist mangelhaft.
  • Der Transport vom bzw. zum Hotel findet nicht wie geplant statt.
  • Es ist trotz entsprechender Buchung nicht möglich, den Swimmingpool zu nutzen.
  • Die gebuchten Sportmöglichkeiten gibt es nicht.
  • Die gebuchten Unterhaltungsangebote finden nicht statt.
  • Die (organisatorische) Leistung des Reiseveranstalters ist mangelhaft.
  • Durch einen Zimmerwechsel geht Urlaubszeit verloren.

Was die Frankfurter Tabelle nicht zeigt: Dir steht auch in weiteren Fällen eine Erstattung zu.

Wenn dein Gepäck verspätet ankommt oder verloren geht, steht dir pro Reisetag eine Preisminderung von 20 bis 25 % zu. Der Reiseveranstalter muss außerdem deine Kosten für Ersatzkleidung und Hygieneartikel übernehmen. Bei Gepäckverlust muss er dir den Wert des Kofferinhalts erstatten.

Verspätet sich dein Flieger 3 Stunden oder mehr, steht dir eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu – zusätzlich zu Erstattungen vom Reiseanbieter.

Sind die Reisemängel schwerwiegend, kannst du den Vertrag mit dem Reiseveranstalter kündigen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude vom Anbieter einfordern.

Frankfurter Tabelle: Wie viel Geld kann ich zurückfordern?

Du bekommst bei Reisemängeln einen bestimmten Prozentsatz vom Reisepreis zurück. Wie viel Geld das ist, hängt also davon ab, wie viel du für die Reise bezahlt hast und was für ein Mangel vorliegt. Bei mehreren Mängeln bekommst du auch mehr Geld zurück.

Wie berechne ich die Reisepreisminderung?

Was du bei der Berechnung einer Preisminderung beachten musst:

Den Preisnachlass bekommst du nur für die Tage, an denen es Beeinträchtigungen gab.

  • War die ganze Urlaubszeit gestört (z. B. durch Baulärm), darfst du vom gesamten Reisepreis einen bestimmten Teil zurückfordern.
  • Hast beim Reiseanbieter mehrere Reise-Etappen gebucht (z. B. eine Kreuzfahrt mit anschließendem Badeurlaub), darfst du nur für den mangelhaften Teil einen Preisnachlass verlangen.

So bekommst du eine Preisminderung

Du hast dich beim Reiseveranstalter oder der Reiseleitung vor Ort über Mängel beschwert, der Anbieter hat dagegen aber nichts unternommen? Dann steht dir eine Preisminderung zu.

Damit du Geld zurückbekommst, musst du die Reisemängel beweisen. Mach Fotos oder Videos, auch eine Bestätigung von anderen Urlaubern ist hilfreich.

Nach dem Urlaub forderst du den Anbieter am besten schriftlich zur Erstattung wegen der Mängel auf. Mit der Frankfurter Tabelle findest du heraus, wie viel Preisnachlass in deinem Fall angemessen ist. Du musst die Erstattung rechtzeitig einfordern. Sonst verlierst du deinen Anspruch.

Beachte folgende Fristen für das Schreiben an den Anbieter:

Du hast ab dem 1. Juli 2018 gebucht: Reklamation innerhalb von 2 Jahren nach der Reise – wenn du dich schon vor Ort über die Mängel beschwert hast.

Was, wenn der Reiseanbieter nicht zahlen will?

Wenn der Reiseveranstalter nicht auf dein Schreiben reagiert oder die Zahlung verweigert, kann ein Anwalt dir weiterhelfen.

Über unseren Kooperationspartner bekommst du ein kostenfreies Erstgespräch mit einem Anwalt, der darauf spezialisiert ist, Reiseveranstalter bei Mängeln zur Zahlung zu verpflichten.

Der Anwalt erklärt dir in dem Gespräch ganz unverbindlich, ob und wie du eine Entschädigung erhalten kannst.

FORMSTACK FRANKFURTER TABELLE Stelle hier deine Anfrage und der Anwalt meldet sich kurzfristig telefonisch bei dir.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel