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Flug stornieren? So kannst du dein Geld zurückbekommen!

Flug stornieren - Flugzeug hebt ab
© Dima Moroz / Shutterstock
Manchmal ist es unausweichlich und wir müssen einen Flug stornieren. Welche Kosten erstattet werden können und wie du vorgehen kannst, zeigen wir dir hier. Ein Überblick.

Flug verpasst, krank geworden oder wichtiger beruflicher Termin dazwischengekommen: Gründe, einen Flug nicht anzutreten, gibt es viele. Die Auswahl an Reiserücktrittsversicherungen ist zwar groß – und doch zahlen auch die nur unter bestimmten Voraussetzungen. Solltest du deinen Flug nicht antreten können, hast du jedoch auch so die Möglichkeit, dein Geld zurückzubekommen – zumindest einen Anteil davon.

Flug stornieren – das kann erstattet werden

Flug stornieren und den kompletten Betrag zurückerhalten – das wäre optimal, so einfach ist es jedoch nicht. Was kann ein Fluggast erstattet bekommen? Wie heißt es so schön: Es kommt darauf an.

Gebühren und Steuern

Diese Teilkosten des Flugpreises sind erstattbar, denn diese müssen nur abgeführt werden, wenn der Flug vom Passagier tatsächlich angetreten wird. Wie die ZEIT berichtete, verpflichtete der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Airlines dazu, den Anteil an Steuern und Gebühren der Ticketpreise aufzuschlüsseln.

Gesamte Ticketkosten

Den gesamten Ticketpreis zurückzuerhalten, gestaltet sich meistens schwieriger, besonders, wenn die Kündigung ausgeschlossen wurde (siehe dazu auch den nächsten Abschnitt). Kann die Fluggesellschaft den Platz jedoch noch an einen anderen Fluggast weiterverkaufen, kann in einigen Fällen bis zu 95 Prozent des Preises zurückverlangt werden (vgl. dazu § 648 Bürgerliches Gesetzbuch). Das nachzuweisen ist jedoch kein einfacher Weg. 

Nicht-stornierbare Tickets

Airlines bieten häufig verschiedene Tarife an, teilweise sind günstigere Flugtickets mit der Bedingung verknüpft, nicht stornierbar zu sein. Hast du solch ein Ticket gekauft, stehen die Chancen für die Rückerstattung des gesamten Ticketpreises schlecht. Denn die Stornierung ("Kündigung") kann laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2018 (Akt. X ZR 25/17) wirksam ausgeschlossen werden.

Flugstornierung: Verjährung

Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Du kannst auch rückwirkend die Erstattung fordern. Hast du in 2016 einen Flug storniert, hast du die Möglichkeit, bis 31.12.2019 zu reklamieren.

Flug stornieren: Wege zur Erstattung

Die Fluggesellschaft wird in der Regel nicht auf dich zukommen und dir eine Rückerstattung anbieten. Wenn du Geld zurückhaben willst, musst du das selber anstoßen. Ein Überblick:

  • Eigeninitiative: Du kümmerst dich selber um die Rückerstattung. Dabei können Musterbriefe zur Rückforderung helfen.
  • Anwalt: Du schaltest einen Anwalt ein, der sich um dein Anliegen kümmert.
  • Dienstleister: Einige Firmen haben sich darauf spezialisiert, den Flug oder die Flüge abzukaufen und übernehmen dann das weitere Prozedere.

So kannst du dein Geld zurückholen

Und so sehen die Möglichkeiten und deren Vor- bzw. Nachteile im Einzelnen aus:

Dienstleister

Am einfachsten findest du im Internet einen Dienstleister für die Rückerstattung. In der Regel füllst du online ein Formular zu deinem Flug oder Flügen aus, daraufhin erhältst du ein individuelles Angebot vom Dienstleister. Nimmst du dieses an und lässt dir den angebotenen Betrag auszahlen, ist der Fall für dich damit erledigt. Deine Erstattungsforderung hast du mit der Annahme des Angebots nämlich verkauft und bekommst nur das, was man dir angeboten hat. Der Betrag wird unter den eigentlichen Erstattungsforderungen liegen.

  • Vorteil: Du gibst alle (weiteren) Vorgänge ab und kannst den Fall für dich abhaken. Auch wenn der Fall vor Gericht gehen oder die Airline Insolvenz anmelden sollte.
  • Nachteil: Du zahlst einen Abschlag auf deine Forderung, denn du bekommst nicht mehr als den angebotenen Betrag. Aber: Du erhältst ein individuelles und unverbindliches Angebot – dann erst brauchst du dich zu entscheiden, ob das für dich infrage kommt.

Selber Erstattung einfordern

Stiftung Warentest empfiehlt, den Anspruch direkt bei der Fluglinie geltend zu machen, auch wenn du über einen Vermittler gebucht hast. Dazu kann ein Musterbrief der Verbraucherzentrale helfen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kannst du den Brief als Einschreiben mit Rückschein versenden, um sicherzustellen, dass der Brief ankommt. Lehnt die Fluggesellschaft ab, kannst du diese noch mal schriftlich anmahnen. Ansonsten solltest du den nächsten Punkt in Betracht ziehen.

  • Vorteil: Bei einer Erstattung hast du keine weiteren Kosten.
  • Nachteil: Blockt die Fluglinie ab, kann das ein langwieriges Unterfangen werden und eventuell ist dann ohne anwaltliche Hilfe kein Weiterkommen.

Anwalt

Nicht alle Fluggesellschaften werden auf Rückerstattungsforderungen sofort eingehen und wehren (erstmal) ab.

Hat die Airline trotz Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung nicht reagiert, kann der Gang in eine Kanzlei notwendig werden. Wende dich an einen Anwalt mit dem Schwerpunkt des Reiserechts und überprüfe – sofern vorhanden –, ob deine Rechtsschutzversicherung Kosten dafür übernehmen kann.

  • Vorteil: Der Anwalt setzt für dich deine Rechte durch. Wird der Fall gewonnen, muss die Fluggesellschaft auch die Prozesskosten übernehmen.
  • Nachteil: Du musst zunächst einen Rechtsanwalt mit dem entsprechenden Schwerpunkt suchen und eventuell – je nach Rechtschutzsabsicherung oder Prozessausgang – die Kosten selber tragen.

Lese-Tipp: Welche Rechte stehen einem zu, wenn die Airline streikt? Mehr dazu erfährst du unter Airline-Streik. Und hier findest du spannende Flughafen-Hacks und 9 Dinge, die man im Flugzeug kostenlos bekommt. 

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