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Chaos am Flughafen Flug gestrichen - und jetzt?

Flug gestrichen - was tun?
© Lasse Kristensen / Adobe Stock
Wegen Personalmangels streichen Airlines etliche Flüge – ausgerechnet in den Sommermonaten, wo fast alle in den Urlaub wollen. Was steht uns zu, wenn es uns erwischt?

Die Corona-Pandemie hat zu Personalmangel in der Luftfahrtbranche geführt. Allein die Lufthansa und ihre Töchter Eurowings und Swiss streichen im Juli Hunderte Flüge. Die "Verbraucherzentrale Hamburg" hat zusammengestellt, welche Rechte wir haben, wenn unser Flug nicht abhebt oder wir verspätet am Ziel ankommen.

Die Beförderung muss gewährleistet werden

Wird ein Flug annulliert, müssen Airlines die betroffenen Fluggäste anderweitig befördern. Das kann durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf die Bahn erfolgen. Für die Organisation des Ersatzes ist die Fluggesellschaft verantwortlich.

Müssen Urlauber:innen selbst neue, teurere Flugtickets kaufen, weil ihnen keine andere Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen angeboten wird, können sie die Differenz des Ticketpreises verlangen. Julia Rehberg von der "Verbraucherzentrale Hamburg":

Der Verkauf von Flügen, ohne dass genügend Personal für deren Durchführung zur Verfügung steht, fällt in den Risikobereich der Airline. Sie muss also dafür geradestehen, wenn es zu Problemen kommt.

Und wenn ich eine Pauschalreise gebucht habe?

Ist der stornierte Flug Teil einer Pauschalreise, muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Dabei darf sich der Reisepreis durch die neue Flugverbindung nicht erhöhen, auch wenn der Veranstalter nun teurere Flugtickets einkaufen muss. 

Führen die neuen Flugverbindungen zu einer Verkürzung der Reise, zum Beispiel weil man erst einen Tag später am Urlaubsziel ankommt, können Pauschalreisende ebenfalls Ansprüche gegen ihren Reiseveranstalter geltend machen. 

Ich möchte nun nicht mehr reisen - was tun?

Wollen Urlauber:innen ihre Reise weder mit einem anderen Flugzeug noch per Bahn antreten, können sie die Erstattung des Tickets verlangen. Die Airline muss die bereits bezahlte Summe zurückzahlen. Für Pauschalreisen gilt dies allerdings nicht.

Was ist bei Verspätungen?

Verspätet sich die Ankunftszeit am Urlaubsziel um mehr als drei Stunden, hast du Anspruch auf eine Entschädigung. Die Erstattungshöhe ist abhängig von der Entfernung: Bei einer Kurzstrecke bekommst du von der Airline 250 Euro zurück, beim Mittelstreckenflug 400 Euro und beim Langstreckenflügen 600 Euro.

Tipp: Wer Ärger wegen einer Flugbuchung oder mit einem Reiseveranstalter hat, kann sich von der Verbraucherzentrale seines Bundeslandes gegen eine geringe Gebühr unabhängig beraten lassen. 

Quellen: Verbraucherzentrale Hamburg, Tagesschau, Wiso

sar Brigitte

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