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Neue Regelungen für Kindersitze

Wer mit Nachwuchs durch die Gegend fährt, sollte besser mal seinen Kindersitz prüfen. Denn einige ältere Modelle sind ab dem 8. April verboten.

Ab dem 8. April 2008 dürfen Autofahrer in der gesamten EU nur noch Kindersitze verwenden, die der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Ältere Kindersitze, die lediglich eine Zulassung nach ECE-R 44/01 oder 02 besitzen, müssen entfernt werden. Die Kennzeichnung befindet sich auf einem kleinen weißen oder orangefarbenen Label, das an jedem Kindersitz angebracht ist. Die darauf befindliche Prüfnummer, die unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben "E" steht, muss mit "03" oder "04" beginnen.

Obwohl es schon lange eine Sicherungspflicht für Kinder im Auto gibt, wird der Nachwuchs oft falsch oder manchmal überhaupt nicht gesichert. Untersuchungen haben ergeben, dass immer noch zwei Drittel aller Kinder im Auto nicht richtig gesichert sind.

In der neu herausgegebenen Broschüre "Kinder sichern im Auto" der Unfallforschung der Versicherer finden Sie alle Informationen zur gesetzlichen Sicherungspflicht sowie zu Auswahl und Kauf des richtigen Kindersitzes. Die Broschüre steht im Internet unter www.udv.de zum kostenlosen Download bereit.

Noch mehr Informationen zu Kindersitzen finden Sie in unserem Interview mit Jürgen Tewes, Kindersitzexperte der Stiftung Warentest.

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