Bei einem Waldspaziergang können wir gut auftanken: Es duftet nach feuchter Erde und Moos, es ist still, das Licht blitzt zwischen den Ästen hindurch, der Wind raschelt in den Blättern und das Grün tut Augen und Seele gut. Grundsätzlich gilt: Der Wald ist für alle da, auch wenn er - wie so oft - in Privatbesitz ist. Doch nicht alles ist erlaubt.
5 Dinge, die du beachten solltest, um kein Bußgeld zu riskieren:
1) Zu viel oder das Falsche sammeln
Die "Handstraußregelung" erlaubt, Blumen und Gräser für einen Strauß zu pflücken - man darf aber keine Pflanzen ausgraben. Kräuter, Beeren, Pilze und am Boden liegende Äste und Rinden dürfen ebenfalls gesammelt und mitgenommen werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewächse nicht unter Naturschutz stehen und dass nur für den Eigenbedarf gesammelt wird. Wer Naturalien für gewerbliche Zwecke mitgehen lässt, macht sich strafbar. Brennholz und Steine dürfen ohne Einwilligung der Waldeigentümer auch nicht mitgenommen werden. Übrigens: Entgegen weit verbreiteter Annahme gehört fast die Hälfte des deutschen Waldes Privatpersonen.
2) Die Wege verlassen
Wandern, Joggen, Spazierengehen – Fußgänger*innen haben im Wald die meisten Rechte. Sie dürfen sich überall frei bewegen, auch abseits der Wege. Es ist aber verboten, im Wald zu zelten oder mit dem Auto über Waldwege zu fahren. Reiter*innen und Radler*innen dürfen die Wege nicht verlassen. Auch Mountainbiker*innen ist es nicht erlaubt, querfeldein durch den Wald zu brettern, sondern nur auf entsprechenden Trails.
In Naturschutzgebieten müssen alle auf dem Weg bleiben, und das Sammeln von Pflanzen und Pilzen ist nicht erlaubt. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden; mancherorts ist das Mitführen von Hunden sogar komplett untersagt.
3) Die Liebe am Baumstamm verewigen
Ein Herz mit den Initialen des oder der Liebsten in den Baumstamm zu ritzen, ist weder im Wald noch im Park erlaubt. Es schädigt den Baum und stellt eine Sachbeschädigung dar. Durch die Verletzung der Rinde können die Bäume leichter von Pilzen oder anderen Schädlingen befallen und zerstört werden.
4) Den Hund laufen lassen
Auch wenn man glaubt, ein Hund störe niemandem im Wald, herrscht oft Leinenpflicht – darüber entscheiden im Einzelnen die Bundesländer. Übrigens ist es verboten, ein Haustier im Wald zu beerdigen. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit 15.000 Euro geahndet werden.
5) Feuer machen und rauchen
Obwohl Waldbrände durch die Trockenheit eine wachsende Gefahr darstellen, ist das Feuermachen im Wald nicht ganz verboten.Ein Feuer darf aber nur an genehmigten Feuerstellen oder mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald entzündet werden. Und ab Waldbrandgefahrenstufe drei ist auch damit Schluss. Was viele nicht wissen: Auch Raucher*innen müssen im Wald meist auf ihre Zigarette verzichten, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Wegen der Waldbrandgefahr gilt je nach Bundesland vor allem im Sommer ein striktes Rauchverbot.
Quellen: Stiftung Warentest, arag