Anzeige

Bußgeld droht 5 Dinge, die wir im Wald nicht tun dürfen

Bußgeld droht: 5 Dinge, die wir im Wald nicht tun dürfen
© akolye / Shutterstock
Weil wegen Corona so viel geschlossen und verboten ist, bleibt uns nicht viel anderes übrig, als spazieren zu gehen. Im Wald etwa. Aber was dürfen wir dort eigentlich – und was nicht?

Bei einem Wald­spaziergang können wir gut auftanken: Es duftet nach feuchter Erde und Moos, es ist still, das Licht blitzt zwischen den Ästen hindurch, der Wind raschelt in den Blättern und das Grün tut Augen und Seele gut. Grundsätzlich gilt: Der Wald ist für alle da, auch wenn er - wie so oft - in Privatbesitz ist. Doch nicht alles ist erlaubt.

5 Dinge, die du beachten solltest, um kein Bußgeld zu riskieren:

1) Zu viel oder das Falsche sammeln

Die "Handstraußregelung" erlaubt, Blumen und Gräser für einen Strauß zu pflücken - man darf aber keine Pflanzen ausgraben. Kräuter, Beeren, Pilze und am Boden liegende Äste und Rinden dürfen ebenfalls gesammelt und mitgenommen werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewächse nicht unter Naturschutz stehen und dass nur für den Eigenbedarf gesammelt wird. Wer Naturalien für gewerbliche Zwecke mitgehen lässt, macht sich strafbar. Brennholz und Steine dürfen ohne Einwilligung der Waldeigentümer auch nicht mitgenommen werden. Übrigens: Entgegen weit verbreiteter Annahme gehört fast die Hälfte des deutschen Waldes Privatpersonen.

2) Die Wege verlassen

Wandern, Joggen, Spazieren­gehen – Fußgänger*innen haben im Wald die meisten Rechte. Sie dürfen sich über­all frei bewegen, auch abseits der Wege. Es ist aber verboten, im Wald zu zelten oder mit dem Auto über Wald­wege zu fahren. Reiter*innen und Radler*innen dürfen die Wege nicht verlassen. Auch Mountain­biker*innen ist es nicht erlaubt, quer­feld­ein durch den Wald zu brettern, sondern nur auf entsprechenden Trails.

In Naturschutzgebieten müssen alle auf dem Weg bleiben, und das Sammeln von Pflanzen und Pilzen ist nicht erlaubt. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden; mancherorts ist das Mitführen von Hunden sogar komplett untersagt. 

3) Die Liebe am Baumstamm verewigen

Ein Herz mit den Initialen des oder der Liebsten in den Baumstamm zu ritzen, ist weder im Wald noch im Park erlaubt. Es schädigt den Baum und stellt eine Sachbeschädigung dar. Durch die Verletzung der Rinde können die Bäume leichter von Pilzen oder anderen Schädlingen befallen und zerstört werden.

4) Den Hund laufen lassen

Auch wenn man glaubt, ein Hund störe niemandem im Wald, herrscht oft Leinenpflicht – darüber entscheiden im Einzelnen die Bundesländer. Übrigens ist es verboten, ein Haustier im Wald zu beerdigen. Diese Ordnungs­widrigkeit kann mit 15.000 Euro geahndet werden.

5) Feuer machen und rauchen

Obwohl Waldbrände durch die Trockenheit eine wachsende Gefahr darstellen, ist das Feuermachen im Wald nicht ganz verboten.Ein Feuer darf aber nur an genehmigten Feuerstellen oder mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Wald entzündet werden. Und ab Waldbrandgefahrenstufe drei ist auch damit Schluss. Was viele nicht wissen: Auch Raucher*innen müssen im Wald meist auf ihre Zigarette verzichten, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 100 Euro. Wegen der Waldbrandgefahr gilt je nach Bundesland vor allem im Sommer ein striktes Rauchverbot.

Quellen: Stiftung Warentest, arag

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel