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Radfahren ohne Helm: Keine automatische Mitschuld bei Unfällen

Radfahren ohne Helm: Keine automatische Mitschuld bei Unfällen
© iStockphoto / olaser
Radfahrer tragen keine Mitschuld an den Folgen eines Unfalls, nur weil sie ohne Helm unterwegs waren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden - und hob damit das umstrittene Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig auf.

Die Richter des BGH gaben einer Radfahrerin aus Schleswig-Holstein recht, die 2011 schwer am Kopf verletzt worden war. Sie fuhr ohne Helm zur Arbeit, als sich vor ihr plötzlich die Tür eines parkenden Pkw öffnete. Die Klägerin fuhr gegen die Fahrertür, stürzte und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu. Von der Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherung forderte sie Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Schleswig entschied jedoch, dass die Radfahrerin eine Mitschuld an ihren Verletzungen habe, weil sie keinen Fahrradhelm trug. Ihr Anspruch auf Schadenersatz sollte sich nach Ansicht der Richter um 20 Prozent verringern.

Der BGH hat das Urteil nun aufgehoben. Das Radfahren ohne Helm führe nicht zu einer automatischen Mitschuld, da das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben sei.

Über Sinn und Unsinn einer Fahrradhelmpflicht streiten Experten und Radfahrer seit Jahren. Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) empfiehlt Radfahrern, auch ohne gesetzliche Pflicht einen Helm zu tragen, weil er dazu beitragen kann, im Falle eines Sturzes vor einer schweren Kopfverletzung zu schützen. Bei den lebensgefährlichen Verletzungen ist der Kopf mit über 70 Prozent das am häufigsten betroffene Körperteil – das belegen Daten aus dem TraumaRegister DGU®.

Der ADFC ist gegen eine Helmpflicht: "Es ist seit Langem übereinstimmende Meinung aller Experten und der Bundesregierung, dass eine Helmpflicht weder durchzusetzen noch zu kontrollieren ist. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch senken und damit den Autoverkehr zunehmen lassen. Dies ist weder umwelt- noch gesundheitspolitisch zu verantworten", schreibt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. auf seiner Website. Radfahrern mit Kopfschutz wird außerdem nachgesagt, häufiger in Unfälle verwickelt zu sein – sei es, weil sie unvorsichtiger fahren oder weil Autofahrer auf vermeintlich geschützte Radfahrern weniger Rücksicht nehmen. Ähnlich wie bei Einführung der Gurtpflicht 1976 ist das Land in Sachen Helmpflicht gespalten.

Die Akzeptanz von Fahrradhelmen steigt in Deutschland nur sehr langsam an: Nach Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) trugen im Jahr 2013 gerade mal 15 Prozent aller Radfahrer einen Helm - nur zwei Prozentpunkte mehr als 2012.

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