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Nach der Diagnose Diese Rechte hast du als Krebs-Patient

Krebs – und jetzt? Diese Rechte hast du als Patient
© Kinga/Shutterstock
Die Diagnose Krebs kann das ganze Leben auf einen Schlag verändern. Aber was steht mir zu, wenn ich krank bin? Wir erklären, welche Rechte Betroffene haben – und wie sie diese durchsetzen können.

Wer an Krebs erkrankt, möchte sicher in erster Linie alles dafür tun, wieder gesund zu werden. Aber nicht nur die Frage nach der richtigen Behandlungsmethode ist für die Patient*innen wichtig, sondern auch die Frage danach, welche Rechte sie während ihrer Erkrankung eigentlich haben. Wer zum Beispiel übernimmt die Kosten der Behandlung oder einer Rehabilitation? Und an wen kann ich mich zur Beratung wenden?

Wo kann ich mich über meine Rechte informieren?

Es gibt spezielle Sozialdienste, die direkt bei den Kliniken angesiedelt sind und zum einen über Ansprüche während einer Krebserkrankung informieren sowie zum anderen bei der Antragserstellung unterstützen. Es gibt aber auch generelle Krebsberatungsstellen, die rechtliche Fragen beantworten können.

Diese Rechte hast du als Krebspatient

Viele Patienten wissen gar nicht, dass sie in bedeutendem Umfang über die Art ihrer Behandlung mitentscheiden dürfen. Folgende Rechte sollten Krebspatienten kennen:

Krebskrank – wer zahlt was?

In der Regel werden Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung entstehen, von den gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflegeversicherung übernommen. Für folgende Kosten kommt die Krankenkasse normalerweise auf:

  • Behandlung durch den Arzt sowie Psychotherapie
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Kostenübernahme bei Fahrten
  • Krankenpflege zu Hause – solange keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches besteht und keine ebenfalls im Haushalt lebende Person den Patienten im erforderlichen Umfang pflegen kann
  • Rehabilitationsleistungen
  • Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln wie Arzneien oder Verbänden
  • Haushaltshilfe – z. B. bei Krankenhausaufenthalt, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann oder ein Kind vor Vollendung des zwölften Lebensjahres im Haushalt lebt
  • Ambulante Palliativversorgung
  • Hospizleistungen
  • Krankengeld

Ist ein Krankenhausaufenthalt vorgesehen, lässt sich aber aus diversen Gründen nicht durchführen, kann der Arzt auch häusliche Krankenpflege anordnen.

Liegt eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuchs vor, kommt die Pflegeversicherung für die entstehenden Kosten für die Pflege zu Hause und stationär auf. Folgende Leistungen kann die Pflegeversicherung übernehmen:

  • Pflegesachleistung (zum Beispiel eine häusliche Pflegehilfe)
  • Häusliche Pflege, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist
  • Pflegegeld, wenn man selbst eine Pflegehilfe angestellt hat
  • Pflegekurse, wenn zum Beispiel ein Angehöriger den Kranken pflegt
  • Kurzzeitpflege (maximal vier Wochen pro Jahr)
  • Pflegehilfsmittel
  • Geld für notwendige Maßnahmen, um das Wohnumfeld zu verbessern
  • Stationäre Pflege, wenn zum Beispiel die häusliche Pflege nicht möglich ist

Dabei gilt: Es wird immer versucht, die Pflegebedürftigkeit als solche zu vermeiden. Diese greift bei einer Minderung der Erwerbstätigkeit um mindestens 60 Prozent oder bei einem Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent. Maßnahmen wie die medizinische Behandlung oder eine Reha haben immer Vorrang.

Krankengeld: Wer hilft mir bei Verdienstausfällen?

Wer privat versichert ist, muss krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine sogenannte Krankentagegeldversicherung auffangen. Wer dagegen sozialversicherungspflichtig angestellt ist, bekommt im Regelfall in den ersten sechs Wochen der Krankheitszeit noch sein normales Gehalt ausbezahlt. Danach kommt das sogenannte Krankengeld zum Einsatz. Die Höhe dieses Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen, meist sind es 70 Prozent des Bruttolohns, aber auch bis zu 90 Prozent des Nettolohns sind möglich. Gesetzlich ist das Krankengeld aktuell auf maximal 105,88 Euro pro Tag begrenzt.

Je nach Verlauf der Krankheit kann auch eine sogenannte Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung geltend gemacht werden. Außerdem können Angestellte unter Umständen auch finanzielle Hilfen über die Sozialämter oder die Arbeitsagentur beziehen. Und es gibt diverse Stiftungen und Verbände, die Krebspatienten in besonderen Notlagen ebenfalls helfen können.

Viele Behandlungsleistungen müssen von gesetzlich Versicherten mitgetragen werden. Das bedeutet, es wird eine Zuzahlung in einer Höhe bis zur gesetzlich definierten Belastungsgrenze nötig. In der Regel liegt diese Grenze bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Auf Krebspatienten kommen daher häufig hohe Kosten zu. Beispielsweise für Medikamente, Behandlungen und andere Leistungen wie die Fahrtkosten zum Krankenhaus. Wird die Belastungsgrenze erreicht, kann man sich allerdings von der Krankenkasse für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen.

sp

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