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Krankenversicherung wechseln - wie geht das?

Etliche gesetzliche Krankenkassen planen Zusatzbeiträge; deshalb wollen viele Versicherte nun die Krankenversicherung wechseln. Worauf Sie dabei achten müssen - die wichtigsten Infos im Überblick.

Soll ich die Krankenkasse wechseln? Erfahren Sie es in unserem Test!

Wann darf ich die Krankenkasse wechseln?

Sie können Ihre Krankenkasse jederzeit wechseln - nicht nur zum Ende eines Quartals oder Jahres. Vor dem Wechsel müssen Sie allerdings mindestens 18 Monate bei Ihrer Kasse versichert gewesen sein.

Ausnahme: Erhebt Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag, haben Sie einen Monat lang ein Sonderkündigungsrecht - und das gilt auch, wenn die 18 Monate noch nicht abgelaufen sind.

Haben Sie allerdings einen Wahltarif abgeschlossen, etwa einen Tarif mit Selbstbehalt oder mit Kostenrückerstattung, gilt das Sonderkündigungsrecht gewöhnlich nicht. Denn an Wahltarife sind Sie in der Regel mindestens drei Jahre gebunden.

Und woher weiß ich, ob meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben wird?

Die Krankenkasse muss ihre Versicherten schriftlich über den Zusatzbeitrag informieren - und zwar spätestens vier Wochen, bevor er zum ersten Mal fällig wird.

Etliche Krankenversicherungen haben inzwischen angekündigt, in diesem Jahr zusätzliche Beiträge zu erheben, darunter die DAK, die Deutsche BKK, BKK Gesundheit und die KKH Allianz.

Andere Kassen haben diese Sonderkosten für 2010 dagegen ausgeschlossen. Bei test.de, dem Internetportal der Stiftung Warentest, gibt es eine Liste mit Kassen, die 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben wollen. Und manche Versicherer zahlen Ihren Mitgliedern in diesem Jahr sogar Geld zurück.

Was genau muss ich tun, um zu kündigen?

Egal ob nach mindestens 18 Monaten Mitgliedschaft oder wenn ein Zusatzbeitrag eingeführt wird: Kündigen können Sie schriftlich und formlos mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende - wenn Sie also im Februar kündigen, sind Sie noch bis 30. April bei Ihrer alten Krankenkasse versichert. Sie müssen Ihren Wechsel gegenüber Ihrer alten Kasse nicht begründen.

Binnen zwei Wochen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung, die Sie zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft bei der neuen Kasse einreichen. Sie erhalten dann eine Bescheinigung, die Sie an Ihre alte Kasse schicken müssen - als Nachweis, dass Sie weiterhin krankenversichert sind.

Kündigen müssen Sie übrigens persönlich - die neue Kasse kann das nicht für Sie regeln.

Und wie komme ich dann in die neue Kasse?

Wollen Sie in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, beantragen Sie bei dieser einfach die Mitgliedschaft. Diese ist an keinerlei gesundheitliche Voraussetzungen gebunden. Falls Sie innerhalb der zweimonatigen Kündigungsfrist keine neue Kasse gefunden haben, sind Sie automatisch wieder bei Ihrer alten versichert. Vorab lohnt sich ein Krankenkassenvergleich.

Wollen Sie in eine private Krankenversicherung wechseln, werden bestimmte ärztliche Untersuchungen durchgeführt, bevor über Ihrer Aufnahme entschieden wird.

In welche Kasse kann ich überhaupt wechseln?

Früher nahmen viele Betriebs- und andere Krankenkassen nur die Mitarbeiter eines bestimmten Betriebs oder eine bestimmte Berufsgruppe auf. Inzwischen sind aber viele dieser Kassen für alle zugänglich.

Welcher Krankenkasse Sie im Bundesland Ihres Wohn- oder Arbeitsorts beitreten können, erfahren Sie zum Beispiel unter http://www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Text: Antje Kunstmann Foto: Fotolia

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