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Unerfüllter Kinderwunsch: Die 10 wichtigsten Fragen

Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt Frauen vor viele Fragen. Wir haben die zehn wichtigsten zusammengestellt und geben Antworten.
Unerfüllter Kinderwunsch: Die 10 wichtigsten Fragen
© fotomek/Fotolia.com

Tipp: Lesen Sie auch das BRIGITTE-Dossier zum Thema "Unerfüllter Kinderwunsch" (kostenlos für Abonnentinnen). Darin berichten vier Frauen, wie sie mit ihrem Kinderwunsch umgegangen sind. Zusätzlich erklärt der Heidelberger Psychologe Dr. Tewes Wischmann, warum entspannte Frauen auch nicht schneller schwanger werden.

Wann sollte eine Frau bzw. ein Paar zum Arzt?

Frauen mit normalem Zyklus wird geraten, einen Arzt aufzusuchen, wenn sie nach 12 Monaten mit ungeschütztem regelmäßigem Geschlechtsverkehr noch nicht schwanger sind. Wer allerdings z. B. die Pille absetzt, ohne dass Blutungen einsetzen, oder wer schon einmal eine Eileiterschwangerschaft hatte, sollte sich auch schon früher von Arzt oder Ärztin beraten lassen.

Lässt sich die Fruchtbarkeit durch Operationen wiederherstellen?

Ja. Wenn etwa die Eileiter verklebt oder verengt sind, besteht manchmal die Möglichkeit, sie in einer Operation zu weiten. Auch bei einer Endometriose - bei dieser Erkrankung wuchert Gebärmutterschleimhaut außerhalb der Gebärmutter im Unterleib - können operative Eingriffe Sinn machen, um die weibliche Fruchtbarkeit wiederherzustellen.

Welche Methoden der Kinderwunsch- Behandlung gibt es in Deutschland?

  • Zyklus-Monitoring:
  • Durch mehrere Blut- und Ultraschall-Untersuchungen wird der Verlauf eines weibliches Zyklus genau beobachtet und kontrolliert. Dieses Verfahren dient der Diagnostik.
  • Ovulationsinduktion:
  • Durch Medikamente werden Eizellreifung und Eisprung stimuliert. Eine Therapie mit Hormonen kann übrigens auch beim Mann erfolgen, um bei ihm eine hormonell bedingte Unterfunktion des Hodens zu behandeln.
  • Insemination (genau: Intrauterine Insemination):
  • Verfügt der Mann nur über wenige oder schlecht bewegliche Spermien, wird der Samen nach einer Aufbereitung im Labor mit einem Katheter direkt in die Gebärmutter injiziert. Dies erfolgt zum Zeitpunkt des Eisprungs, der meist durch Medikamente ausgelöst wird. Auch eine Befruchtung mit dem Samen eines Spenders ist dabei möglich.
  • In-vitro-Fertilisation (IVF):
  • Durch Hormone werden im Eierstock mehrere Eizellen zur Reifung angeregt. Schwere Nebenwirkungen dieser Stimula tion gibt es heute zum Glück nur noch sehr selten. Die reifen Ei - zellen werden mit einer Kanüle entnommen und im Labor mit den Spermien zusammengebracht. Findet eine Befruchtung statt, werden die Embryonen der Frau nach etwa zwei Tagen in die Gebärmutterhöhle übertragen. Mit der so genannten Blastozystenkultur ist es aber auch möglich, die Embryonen länger zu beobachten, um nach fünf Tagen nur die einzuset - zen, die sich am besten entwickeln. In Deutschland dürfen bis zu drei Embryonen eingesetzt werden. Die Zwillingsrate nach IVF ist mit gut 20 Prozent darum wesentlich höher als bei "natür lichen" Schwangerschaften. Bei letzteren beträgt sie nur 1,2 Prozent. Und in etwa zwei Prozent der Geburten nach künstlicher Befruchtung kommen sogar Drillinge zur Welt.
  • Kryokonservierung:
  • Überzählige Eizellen oder Embryonen können eingefroren und in einem späteren Behandlungszyklus eingesetzt werden. Krebspatientinnen mit Kinderwunsch, deren Fruchtbarkeit durch die Tumorbehandlung gefährdet ist, können durch Entnahme und Kryokonservierung von Eizellen ihre Chancen auf ein Kind bewahren (Infos z. B. unter www.fertiprotekt.de). Das Einfrieren von Eizellen gesunder Frauen, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt zur künstlichen Befruchtung zur Verfügung stehen, ist ebenfalls möglich. Weitere Infos zu diesem so genannten "Social Freezing" gibt es unter www.profertilitaet. de. Die Schwangerschaftsraten nach Kryokonservierung sind etwas niedriger als bei "frischen" Eizellen.

Welche Methoden sind bei uns verboten?

In Deutschland gesetzlich nicht erlaubt sind die Eizellspende und die Leihmutterschaft.

Findet eine genetische Untersuchung der im Labor gezeugten Embryonen statt?

Nach langer Diskussion ist seit 2011 die Präimplantations - dia gnostik in Ausnahmefällen zulässig, wenn die genetische Veranlagung der Eltern eine schwere Erkrankung des Kindes bzw. eine Fehl- oder Totgeburt wahrscheinlich macht. Erlaubt ist auch die Untersuchung der Polkörper, Zellen, die nicht direkt zur Eizelle bzw. zum Embryo gehören. Dadurch lassen sich bestimmte Fehlverteilungen der Chromosomen, z. B. Trisomien von Seiten der Mutter, herausfinden.

Wer darf bei uns Kinderwunsch-Behandlungen in Anspruch nehmen?

Paare in einer so genannten festgefügten Partnerschaft. Diese wird vom beratenden Arzt bestätigt. Außerdem muss der Mann die Vaterschaft frühestmöglich anerkennen bzw. vorher eidesstattlich versichern, dass er dies tun wird. Alleinstehende Frauen und lesbische Paare sind in Deutschland von der Behandlung ausgeschlossen. Die Ärzte fürchten Unterhaltsklagen.

Was zahlt die Krankenkasse?

Gesetzliche Kassen zahlen die Diagnostik und tragen für maximal drei IVF- oder ICSI-Behandlungszyklen jeweils die Hälfte der Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass die Partner verheiratet und mindestens 25 Jahre alt sind. Die Frau darf nicht älter als 39 sein, der Mann nicht älter als 49. Keine Altersgrenzen gibt es bei privaten Versicherungen, diese zahlen jedoch nur, wenn der Arzt eine Schwangerschafts-Wahrscheinlichkeit von min destens 15 Prozent bescheinigt. Bei Frauen, die älter sind als 40 Jahre, ist dies in der Regel nicht der Fall.

Was muss ich selbst zahlen?

Wenn die Krankenkasse die Hälfte der Kosten trägt, liegen die eigenen Kosten einer IVF bei etwa 1500 Euro, einer ICSI bei etwa 1800 Euro. In einigen Bundesländern, wie etwa Sachsen und Sachsen-Anhalt, werden die Behandlungen zusätzlich bezuschusst. Für Selbstzahler betragen die Kosten ca. 3000 Euro (IVF), ca. 3500 Euro (ICSI), eine ICSI mit TESEVerfahren rund 5000 Euro. Eine Befruchtung mit Eizellspende kostet im Ausland zwischen 5000 und 10 000 Euro.

Schaden die Eingriffe dem Kind?

Zwar ist der Anteil von Fehlbildungen bei Babys, die durch künstliche Befruchtung gezeugt werden, mit 7,2 % (IVF) und 9,9 % (ICSI) gegenüber der "natürlichen" Rate von 5,8 % erhöht. Dies liegt jedoch nicht daran, dass die Behandlung den Em bryonen Schaden zufügt, sondern daran, dass Vater und Mutter ihrem Nachwuchs das erhöhte Risiko quasi mitgeben. Möglicherweise hängt dies ebenfalls mit der verminderten Fruchtbarkeit der Eltern zusammen.

Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen für eine Adoption?

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, ein Altersabstand von nicht mehr als 40 Jahren zwischen den Partnern wird empfohlen. Adoptieren dürfen Ehepaare und Einzelpersonen, Singles haben es aber in der Praxis schwer. Für gleichgeschlechtliche Paare gibt es bisher kein gemeinsames Adoptionsrecht. Ge setzliche Altershöchstgrenzen der Eltern existieren nicht. Für einen Säugling nehmen Ämter gern Eltern unter 40. Die Wartezeit ist unterschiedlich und kann mehrere Jahre betragen.

BRIGITTE 04/2013

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