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Wartezeit verkürzen: So kommt ihr schneller an einen Facharzt-Termin

Wer gesetzlich versichert ist, muss für gewöhnlich lange warten, um einen Termin beim Facharzt zu bekommen. Wir erklären, wie ihr schneller ins Wartezimmer kommt.

Termin-Chaos für Patienten

Ihr möchtet zu einem speziellen Facharzt, um ein Leiden abzuklären – doch der nächste Termin ist erst in sechs bis neun Monaten frei? Ein Szenario, das keine Seltenheit ist. "Finanztest" berichtet sogar von einem Fall, bei dem ein Rentner auf einen Termin warten sollte, der auf den 11.11.2019 terminiert war. Früher habe der Facharzt für Innere Medizin einfach keinen Termin frei gehabt. Doch was können wir gegen dieses Termin-Dilemma tun?

Erste Anlaufstelle – Hausarzt!

Wie "Finanztest" schreibt, sollten wir uns als Allererstes bei unserem Hausarzt vorstellig machen. Er kennt die Struktur, erstellt Überweisungen und weiß vermutlich am besten, wie ihr schnell an einen Termin bei einem Facharzt kommt. Im Notfall ruft euer Arzt sicher selbst in der Praxis an – und bittet um einen Termin für euch.

Darüber hinaus kennt euer Hausarzt möglicherweise auch eine spezialisierte Fachambulanz im Krankenhaus oder medizinische Versorgungszentren, die an Kliniken angegliedert sind. Denn: Was viele nicht wissen, ist, dass Krankenhäuser häufig über eine gute ambulante Regelversorgung für Patienten verfügen. Verwechselt die Fachambulanz jedoch nicht mit der Notfallambulanz, wo Patienten nach einem Unfall hingehen! Sowohl in Fachambulanzen als auch in Versorgungszentren habt ihr gute Chancen auf zeitnahe Termine.

Terminvergabe über Servicestelle

Wusstet ihr, dass es eine Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen für alle Bundesländer gibt? Jetzt schon! Diese Servicestelle ist dafür zuständig, dass Patienten mit einer entsprechenden Überweisung (auf der die Dringlichkeit vermerkt ist!) innerhalb einer Woche einen Termin bekommen – mit maximal vier Wochen Wartezeit. Klar, bei diesem Termin besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Arzt und auch bestimmte Wochentage und Uhrzeiten-Wünsche können nicht berücksichtigt werden. Nichtsdestotrotz sieht es das Gesetz vor, dass die vermittelte Praxis in zumutbarer Entfernung liegt. 
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass die Servicestellen nur Termine bei Kardiologen, Neurologen und Orthopäden vergeben. Frauen-, Augen- und Zahnärzte sowie Kieferorthopäden sind von dieser Regelung ausgeschlossen – sofern die einzelnen Bundesländer die Vergabe nicht anders handhaben.

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