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Brille auf Rezept: Wer profitiert vom neuen Gesetz?

Ab März soll es die Brille wieder auf Rezept geben – einem neuen Gesetz sei Dank. Doch Achtung: Die Bezuschussung durch die Krankenkassen richtet sich nach der Dioptrienzahl.

Was galt bislang?

Wie der Zentralverband der Augenoptiker herausgefunden hat, benötigen mehr als 40 Millionen Menschen hierzulande eine Brille. Das sind knapp zwei Drittel aller Erwachsenen Bundesbürger über 16 Jahre. Die Krankenkassen zahlen die Sehhilfe in den seltensten Fällen – nur, wer maximal 30 Prozent Sehvermögen hat, bekommt die Brille aktuell gezahlt. Das war nicht immer so: Bis 2003 hatten alle gesetzlich Versicherten einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse die Brille zahlt.

Was verändert sich?

Ein neu vom Bundestag verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass Menschen mit schweren Sehfehlern unterstützt werden – zumindest jene, die gesetzlich versichert sind. Einziges Manko: Man muss mehr als sechs Dioptrien haben, um eine Sehhilfe finanziert zu bekommen. Wer eine zusätzliche Hornhautkrümmung hat, bekommt den Zuschuss ab vier Dioptrien. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte sich dafür eingesetzt.

Wer hat was davon?

Etwa 1,4 Millionen Menschen in Deutschland könnten von der Neuregelung profitieren und eine Kostenentlastung erhalten. Die Brillenfassung bleibt jedoch weiterhin eine private Anschaffung. Angeblich liegen die Mehrkosten für Krankenkassen im mehrstelligen Millionenbereich. Die Details müssen allerdings noch innerhalb der sogenannten Hilfsmittel-Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschluss geklärt werden.

Wie sieht’s mit Laserbehandlungen aus?

Laserbehandlungen werden weiterhin nicht von den Krankenkassen übernommen. Nichtsdestotrotz erfreu sich diese Behandlungen immer größerer Beliebtheit – immerhin können diese in den meisten Fällen die alte Sehschärfe wiederherstellen. Kostenpunkt: 1.800 bis 2.800 Euro pro Auge.

Wann geht’s los?

Am 10. März wird über das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung beraten, im Anschluss wird es vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verankert. Ende März oder Anfang April wird das Gesetz aller Voraussicht nach in Kraft treten.

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jg

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