Zwischen dem 7. und 8. Lebensjahr kann man die U10 vornehmen. Allerdings gehören nur die Untersuchungen U1 bis U9 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen – bei der U10 sollte man sich also vorab erkundigen, ob die eigene Kasse die Vorsorge zahlt. Der Arzt beurteilt dabei die Entwicklung des Kindes mit genauem Blick auf eventuelle Lern- oder Verhaltensauffälligkeiten und fragt nach sozialen Problemen.