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Alleinerziehend? So wechselst du in die günstigere Steuerklasse 2

Alleinerziehend? : So wechselst du in die günstigere Steuerklasse 2
© Cavan / Adobe Stock
Allein­erziehende können Steuern sparen, indem sie sich in Steuerklasse 2 einordnen lassen. Wie das geht und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erklären wir hier.

Da Alleinerziehende häufig finanziell stärker belastet sind, sollen der Wechsel in Steuerklasse 2 und der damit einhergehende Entlastungsbetrag den finanziellen Druck mindern. Um den Steuerklassenwechsel zu beantragen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Leben Eltern im Wechselmodell, kann nur ein Elternteil in die günstigere Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Wie ihr dennoch möglicherweise den doppelten Entlastungsbetrag geltend machen könnt, verraten wir hier. 

Steuerklasse 2 – Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Als alleinerziehend gilt laut des Einkommensteuergesetzes (EStG): 

  • wer alleine mit mindestens einem Kind zusammenlebt, für das er oder sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält
  • bei dem oder der das Kind gemeldet ist
  • der oder die die einzige volljährige Person im Haushalt ist. Es darf keine andere voll­jährige Person in dem Haushalt leben.

Der Anspruch auf die Steuerklasse 2 erlischt, sobald man für das volljährige Kind kein Kindergeld mehr erhält. Ist man nach wie vor berechtigt, muss die Steuerklasse 2 mit dem 18. Geburtstag neu beantragt werden. Das Kindergeld übrigens auch. 

Welche Vorteile bietet die Steuerklasse 2?

In Steuerklasse 2 gibt es den sogenannten Entlastungs­betrag. Dieser beträgt seit 2023 jähr­lich 4.260 Euro, die Allein­erziehende steuerlich geltend machen können. Mit jedem weiteren Kind im Haushalt erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Bei zwei Kindern macht dies einen Entlastungsbetrag von 4.500 Euro.

Wie kann ich wechseln?

Hierfür kannst du dir von deinem zuständigen ­Finanz­amt die nötigen Formulare schicken lassen.

Alternativ findest du diese auch im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung (Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung inklusive der Anlage Kinder) als PDF-Datei, die du ausfüllen und herunter­laden kannst. Beides findest du im Ordner "Steuerformulare", dann "Lohn­steuer (Arbeit­nehmer)". Auch im Online-Portal Mein Elster kann der Antrag unter "Alle Formulare“ und dann "Lohn­steuer Arbeitnehmer" aufgerufen werden. 

Hast du die Formulare ausgefüllt und unterschrieben, schickst du sie an das zuständige Finanzamt. Auf deinen Gehaltsabrechnungen kannst du dann in den kommenden Monaten prüfen, ob der Wechsel geklappt hat.

Wer bekommt Steuerklasse 2?

Nur ein Elternteil kann in die Steuerklasse 2 wechseln und auch nur, wenn die oben aufgeführten Punkte zutreffen. 

Was gilt beim Wechselmodell?

Ein Kind gehört steuerrechtlich zu dem Haushalt, in dem es gemeldet ist. Ist es sowohl beim Vater als auch der Mutter gemeldet und sind beide alleinstehend, erhält der- oder diejenige den Entlastungsbetrag, dem:der das Kindergeld ausgezahlt wird. Lebt eine:r von beiden mit einem:r neuen Partner:in zusammen, bekommt der alleinstehende Elternteil den Entlastungsbetrag.

Tipp: Leben beide Elternteile alleine und haben zwei oder mehr Kinder, kann es sinnvoll sein, die Hauptwohnsitze der Kinder aufzuteilen. So steht dann auch ab diesem Zeitpunkt dem anderen Elternteil der Entlastungsbetrag zu. In welchem Haushalt sich das Kind tatsächlich aufhält, interessiert das Finanzamt laut steuern.de nicht.

Verwendete Quellen: test.de, steuern.de

jba Brigitte

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