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Wie private Kitas die Not der Eltern ausnutzen

Wie private Kitas die Not der Eltern ausnutzen
© Unschuldslamm/photocase.de
4.100 Euro hat eine private Kita aus München von Eltern verlangt, weil die nach einer verkorksten Eingewöhnung den Platz kündigten. Eine Praxis, die leider gängig ist und nun beim BGH verhandelt wird.

Ja, es geht voran mit dem Krippenausbau. Doch in manchen Regionen ist die Lage für berufstätige Eltern immer noch katastrophal, weil es zu wenige Plätze gibt. Zum Beispiel München. Wer hier einen Krippenplatz sucht, braucht gute Nerven, einen Plan B (Oma zum Beispiel) und am besten auch ein gut gefülltes Konto.

Zum Glück für die Eltern gibt es immer mehr private Kitas, die das Angebot erweitern. Und die meisten machen auch einen sehr guten Job. Doch leider gibt es auch auf diesem Markt einige schwarze Schafe, die die Notlage dreist ausnutzen.

Kautionen und Extra-Gebühren? Bei Privat-Kitas normal

So wie im Fall des kleinen Paul. 2013 meldeten seine Eltern den damals 1-Jährigen in einer privaten Kita in München an. Sie waren froh, den Platz bekommen zu haben, auch wenn der Betreiber von ihnen eine Kaution von 1.000 Euro verlangte.

Hohe Kautionen, die im Voraus bezahlt werden müssen, sind durchaus üblich bei privaten Kindergärten. Ebenso eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und dubiose "Bearbeitungsgebühren" von bis zu 800 Euro. Da die Eltern unter Druck sind, nehmen sie die Zusatzkosten meistens in Kauf. So wie Pauls Eltern.

Doch leider klappte die Eingewöhnung überhaupt nicht. Paul kam mit dem offenen Gruppenkonzept nicht klar, weinte viel, schlief schlecht und wollte nach mehreren Tagen immer noch nicht dort bleiben. Auch Pauls Eltern hatten kein gutes Gefühl. Der Umgang kam ihnen lieblos vor, es fehlte das Vertrauen in die Erzieher. Probleme, die sie von ihren älteren Kindern bislang nicht kannten.

Wer kündigt, soll zahlen

Nach 10 Tagen wollten die Eltern das Problem mit der Leitung besprechen. Doch die sagte, eine vorzeitige Kündigung habe "erhebliche finanzielle Konsequenzen". Aber Pauls Eltern wollten ihren Sohn auf keinen Fall weiter in der Krippe lassen und kündigten trotzdem fristlos. Und erlebten eine böse Überraschung:

In einem Schreiben teilte ihnen die Kita mit, dass die Kaution von 1.000 Euro komplett einbehalten würde, weil die vollen Gebühren für die ersten 3 Monate trotzdem gezahlt werden müssten.

Außerdem sollten die Eltern noch für den "Förderungsausfall" aufkommen und weitere 3.100 Euro zahlen. Die Summe wurde damit begründet, dass der Kita wegen der Kündigung auch die öffentliche Förderung des Platzes entgangen sei, also das Geld von Land und Kommunen.

4.100 Euro für 10 Betreuungstage

Insgesamt sollten Pauls Eltern also für die 10 Tage, die er weinend in der Krippe verbracht hatte, 4.100 Euro bezahlen. Eine Summe, die ihnen angesichts der hohen Nachfrage nach Kita-Plätzen umso verrückter vorkam. Denn eigentlich sollte es kein Problem für die Kita sein, den Platz sofort mit einem neuen Kind zu besetzen.

Ein derart mieser Umgang mit den Eltern käme in München häufiger vor, sagt Sabine Richly, die Rechtsanwältin von Pauls Eltern. Aber viele Eltern würden an diesem Punkt aufgeben, weil sie sowieso schon fertig mit den Nerven seien und nicht noch mehr Kosten riskieren wollten. Pauls Eltern jedoch beschlossen zu klagen.

Ist die dreimonatige Kündigungsfrist wirklich rechtens?

Und sie bekamen Recht - teilweise. Amts- und Landgericht München entschieden, dass die Eltern die 3.100 Euro für den "Förderungsausfall" nicht zahlen müssten. Wohl aber die Gebühren für die drei Monate, da die Kündigungsfrist im Vertrag festgelegt sei.

Für Sabine Richly ist das Ergebnis "juristisch und menschlich nicht nachvollziehbar". Sie hat mit der Familie Revision eingelegt und will jetzt vom Bundesgerichtshof (BGH) prüfen lassen, ob die fristlose Kündigung nicht doch rechtens war.

Eine Frage des Vertrauens

Ob sie beim BGH Erfolg haben, hängt nun vor allem von dieser Grundsatzfrage ab, die die Richter klären müssen:

Fallen die Leistungen einer Kita unter die "Dienstleistungen, die nur aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden"?

Denn laut § 627 BGB dürfen Verträge mit besonderer Vertrauensstellung jederzeit fristlos gekündigt werden, und zwar ohne Angabe von besonderen Gründen.

Nach Ansicht von Sabine Richly müssten Kita-Verträge eindeutig auch darunter fallen. "Aus Sicht von Eltern braucht man, wie ich finde, größtes Vertrauen in die Betreuer von ein- bis dreijährigen Kindern."

Die Anwältin ärgert sich hier einmal mehr über die Argumentation der Kita: Diese sage, die Betreuung in Kitas habe mit besonderem Vertrauen nichts zu tun, es gehe nur "um ordnungsgemäße Erziehung und Bildung". Das sei gerade im Fall von Krippen, wo so junge Kinder betreut würden, "eine absurde Einstellung".

Das BGH-Urteil hätte Folgen für alle privaten Kita-Verträge

Das Urteil der BGH, das noch dieses Jahr fallen könnte, ist für alle Eltern interessant, die Kinder in privaten Einrichtungen betreuen lassen. Denn wenn die Richter fristlose Kündigungen von Kita-Veträgen wegen fehlendem Vertrauen grundsätzlich für rechtens erklären, würde das auch für bestehende Verträge gelten, in denen dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Eltern könnten in solchen Fällen also nicht mehr verpflichtet werden, bei einer Kündigung die vollen Gebühren für drei Monate zu zahlen. Auch Klauseln, in denen eine Pflicht zur Hinterlegung von (unverzinsten) Kautionen geregelt ist, könnten sich als unwirksam erweisen.

Eltern sollten die Verträge prüfen

Bis dahin empfiehlt Sabine Richly den Eltern, die Verträge privater Kitas ganz genau zu prüfen und im Zweifelsfall nachzufragen. Jeder Vertrag sei verhandelbar, Kautionen und Zusatzgebühren könnten auch abgelehnt werden.

Zwar sei ihr klar, dass sich viele Eltern nicht trauten, an den Verträgen herumzukritteln, weil sie auf den Kita-Platz angewiesen seien. "Wie bei vielen Verbraucherthemen ist es aber auch hier wichtig, dass sich möglichst viele Leute gegen diese Praktiken wehren", so Richly. Solange alle zähneknirschend und stillschweigend mitmachten, würde sich so schnell nichts ändern."

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