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Spartipp: Wie ihr Oma von der Steuer absetzen könnt

Oma und Opa unterstützen euch bei der Kinderbetreuung? Dann könnt ihr die Fahrtkosten von der Steuer absetzen!

Wusstet ihr schon, dass ihr die Fahrten der Großeltern geltend machen könnt?

Viele von uns sind darauf angewiesen, dass Oma und Opa ab und zu die Kinder übernehmen. Denn Job und Familie unter einen Hut zu bringen, ist ohne Hilfe von außen nicht immer möglich. Was viele nicht wissen: Ihr könnt die Fahrtkosten eurer Eltern bei der Steuer geltend machen.

Sicherlich wusstet ihr längst, dass ihr einen Teil eurer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen könnt: Anerkannt werden zwei Drittel eurer Ausgaben, maximal 4.000 Euro pro Kind. Berücksichtigt werden Kinder bis zum 14. Lebensjahr, bei behinderten Kindern gibt es keine Altersbegrenzung. Absetzbar sind zum Beispiel Kita-Gebühren oder die Kosten für ein Au-Pair. 

Ausnahme: Betreuung durch die Familie

Leider sind Betreuungskosten, die durch Familienmitglieder anfallen, nicht absetzbar. Deshalb erkennt das Finanzamt auch keine Aufwendungen an, die für eure eigenen Fahrten, etwa zum Abholen der Babysitterin, anfallen.

Ausnahme: Wenn eure Eltern die Kinderbetreuung übernehmen, könnt ihr deren Fahrtkosten bei der Steuer absetzen.

Der Papierkram: So geht's

Voraussetzung ist, dass ihr mit euren Eltern eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung eurer Kinder trefft. Sie müssen euch dann die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen, die ihr per Überweisung begleichen müsst. Barzahlungen erkennt der Staat nicht an. 

Rechenbeispiel

Ein Beispiel: Der Opa holt euren Sohn zweimal in der Woche von der Kita ab. Dafür bekommt er von euch 1248 Euro Fahrtkosten pro Jahr erstattet. Davon könnt ihr zwei Drittel, also 832 Euro, bei der Steuer geltend machen - vorausgesetzt, ihr habt den Maximalbetrag in Höhe von 4000 Euro noch nicht anderweitig ausgeschöpft. Bei einem Einkommensteuersatz von 30 Prozent ergäbe das eine Steuerersparnis von 249 Euro. Gar nicht so schlecht, oder?

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