Verboten. Die sogenannte „Dreierregel“ im Embryonenschutzgesetz besagt, dass Ärzte bei einer künstlichen Befruchtung zwar drei Eizellen einer Patientin befruchten, aber keine Eizelle nach Vollendung der Befruchtung verwerfen dürfen – also de facto alle so entstandenen Embryos einsetzen müssen. Nicht erlaubt ist es, daraus nur denjenigen mit den besten Überlebenschancen auszuwählen und dann einzusetzen. Die Folge: Es entstehen dadurch oft riskante Mehrlingsschwangerschaften.