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Haben Schüler Anspruch auf veganes Schulessen?

Haben Schüler Anspruch auf veganes Schulessen?
© 501445/Getty Images
Nein, so ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Ein Vater hatte geklagt, weil die Schule seiner Tochter keine veganen Gerichte anbietet.

"Ich esse jetzt kein Fleisch mehr!" Viele Kinder, denen etwas an Tieren liegt, entscheiden sich irgendwann dafür, Vegetarier zu werden. Recht neu ist, dass sich mehr und mehr Kinder vegan ernähren, also nicht nur auf Fleisch, sondern auf alle tierischen Produkte verzichten. Das heißt, auch auf Milchprodukte oder Eier.

Auch die Tochter eines Vaters aus Berlin-Köpenick hält sich strikt an die vegane Lebensweise - "aus ethischen Gründen". Da sie aber eine Ganztagsgrundschule besucht, muss sie dort auch Mittagessen - und die Schulkantine bietet keine veganen Gerichte an.

Die Familie beschwerte sich beim Bezirksamt, doch die lehnten ab. Solange kein ärztliches Attest vorliege, sei es nicht notwendig, ein veganes Mittagessen anzubieten.

Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

Der Vater ärgerte sich und reichte eine Klage ein. Für ihn ist das ein Verstoß gegen die Gewissensfreiheit und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn die Schulverpflegung, für die die Eltern Gebühren zahlen, nehme auf andere Essgewohnheiten durchaus Rücksicht - zum Beispiel, wenn aus religiösen Gründen kein Schweinefleisch gegessen werden könne. Außerdem würde seine Tochter so aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.

In dieser ersten Klage bat der Vater zunächst nur um Prozesskostenhilfe, um seine Forderung durchsetzen zu können.

"Keine Aussicht auf Erfolg"

Doch schon diese lehnte das Berliner Verwaltungsgericht ab. Eine Klage habe "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", so die Begründung.

Das Gericht orientierte sich dabei an den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Diese empfiehlt die vegane Ernährung für Kinder nicht, da sie zu Nährstoffmangel führen kann.

In dem Beschluss des Gerichts heißt es: "Eine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern (wie z. B. Steinzeiternährung, Low Carb, Low Fat, Rohkost, Trennkost, Fruitarismus und Veganismus) zu berücksichtigen, bestehe nicht, zumal die tägliche Zubereitung von wenigen veganen Speisen in Großküchen auf erhebliche Schwierigkeiten stoße."

Tochter darf eigenes Essen mitbringen

Die Gefahr der Ausgrenzung sah das Gericht nicht gegeben. Das Mädchen könne - wie bislang auch - ohne Probleme eigenes Essen mitnehmen und aufwärmen oder sich welches liefern lassen und es gemeinsam mit den anderen verspeisen. Da ohnehin nie jedes Kind das Gleiche esse, sei sie nicht ausgegrenzt. Sie werde auch auf keinen Fall gezwungen, nicht-veganes Essen zu sich zu nehmen.

Gegen den Beschluss kann der Vater Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Ob er das auch tun wird, ist bislang nicht bekannt.

miro

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