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#GleichesRechtfürEltern So unterstützt du unsere Petition – STIMMENSAMMLUNG BEENDET!

Gleiches Rechte für Eltern: Hände aufeinander
© Have a nice day Photo / Shutterstock
Eltern dürfen im Job nicht diskriminiert werden. Unterstütze uns und unterschreibe unsere Petition zur Änderung des AGG auf www.brigitte.de/petition

BRIGITTE, ELTERN und #proparents fordern: 

Elternschaft muss als Diskriminierungsmerkmal ins AGG

Die Initiative "proparents" und die Zeitschriften BRIGITTE und ELTERN fordern den Bundestag und den Bundesrat dazu auf, das Diskriminierungsmerkmal "Elternschaft" in § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufzunehmen bzw. eine Ergänzung des AGG auf den Weg zu bringen – z. B. nach dem österreichischen Vorbild, wonach in der Arbeitswelt niemand "aufgrund des Geschlechts, insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat, unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden darf" (§ 4 GlBG).

20 Millionen Eltern in Deutschland legen durch Sorgearbeit und Erziehung ihrer Kinder den Grundstein für die langfristige Weiterentwicklung und Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. 80 Prozent dieser Eltern sind erwerbstätig und erwirtschaften einen erheblichen Teil des Bruttoinlandsproduktes bzw. der Steuereinkünfte.

Die Wertschätzung, die Eltern aufgrund dieser tragenden, verantwortungsvollen und vielschichtigen Rolle zukommen muss, spiegelt sich jedoch nicht in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wider, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kündigungen am ersten Tagnach der Elternzeit, kein gleichwertiger Arbeitsplatz und weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten aufgrund eines kranken Kindes – diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern alltägliche Lebensrealität.

Die Rechte erwerbstätiger Eltern werden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz vor Benachteiligungen. So bezieht sich das MuSchG nur auf den Zeitraum Schwangerschaft und Stillzeit. Das BEEG regelt zwar den Zeitraum Elternzeit – jedoch hauptsächlich Rahmenbedingungen, wie z. B. Elternzeit-Anmeldung und Fristen. Benachteiligungen während der Elternzeit stehen nicht im Vordergrund, die hochsensible Phase des Wiedereinstiegs wird vollends ausgeklammert.

Ein allgemeiner Schutz, ausgestaltet als "Allgemeinklausel", die jegliche Benachteiligungen von Müttern und Vätern im Job verhindert und sanktioniert, fehlt.

Daher sagen wir: Eltern als Arbeitnehmer*innen dürfen nicht einfach achtlos abgehängt werden. Die Zeit ist reif für ein klares Bekenntnis zum besseren Schutz von Eltern in der Arbeitswelt, umgesetzt durch die Aufnahme der Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal in das AGG.

Unterzeichne darum bitte unsere Petition auf openPetition.de!

#GleichesRechtfuerEltern: Logo Petition
© Eltern / Brigitte

Hier wirst du zur Petitionsseite weitergeleitet. Bis zum 14. Juni 2021 werden wir dort Stimmen sammeln.

Unser Ziel: Mindestens 50.000 Stimmen. Dann reichen wir unser Anliegen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ein.

Mehr Infos und Hintergründe zum Thema unserer Petition gibt es auf www.brigitte.de/elternrechte und www.proparentsinitiative.de

BRIGITTE 08/2021

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