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#GleichesRechtfürEltern "Mutter in Führung? Auf keinen Fall"

#GleichesRechtfuerEltern
Amy P., 40, Kommunikationsmanagerin und Mutter von Zwillingen, 2 Jahre, aus Berlin
© Jens Passoth
Amy bekam am ersten Tag nach ihrer Elternzeit die Kündigung. Uns hat sie ihre Geschichte erzählt. Unterstütze unsere Petition unter www.brigitte.de/petition

Zwillinge! Die Nachricht meiner Frauenärztin schockierte mich im ersten Augenblick, ehrlich gesagt. Schon damals war ich die Hauptverdienerin in unserer Familie und arbeitete als Standortleiterin in einer Kommunikationsagentur. Zwei Kinder gleichzeitig würden natürlich eine Herausforderung für mich und meinen Mann werden.

Doch dann entspannte ich mich: Meine Mutter war als Architektin mit sechs Kindern erfolgreich – mit guter Organisation würde es auch bei uns klappen. Ich bin ein pragmatischer und lösungsorientierter Mensch. Kinderbetreuung sehe ich als Privatangelegenheit, die nichts mit dem Beruf zu tun hat. Auch für die Vertretung während meiner Elternzeit von sechs Monaten fand ich schnell eine Lösung: ein Unternehmen, das Führungskräfte auf Zeit vermittelte. Danach wollte ich wieder Vollzeit arbeiten, und mein Mann würde sich um die Kinder kümmern. 

Jobverlust durch Kinderwunsch

Entsprechend optimistisch informierte ich meinem Chef über meine Schwangerschaft. Seine Reaktion: Eine berufstätige Mutter in einer Führungsposition wäre für ihn ausgeschlossen. Man könne eben nicht auf zwei Hochzeiten tanzen. Da hätte er schon mal schlechte Erfahrungen gemacht und der Frau letztlich gekündigt. Ich fühlte mich wie in einem Albtraum: Die letzten 20 Jahre hatte ich all meine Energie in meine Karriere investiert, und nun würde ich meinen Job verlieren, weil ich Kinder bekam? Es begann eine psychische Zermürbungsstrategie.

Vor der Schwangerschaft war mein Chef mit meiner Arbeit total zufrieden gewesen, danach nun war alles schlecht, was ich tat. Irgendwann begann ich selbst an mir zu zweifeln, obwohl ich genau wusste, dass er mich nur dazu bringen wollte, selbst das Handtuch zu werfen. Als das nicht klappte, bekam ich am ersten Tag nach meiner Rückkehr in die Agentur die Kündigung. Da die Firma weniger als zehn Mitarbeiter hatte, galt kein Kündigungsschutz. Trotzdem reichte ich Schutzklage ein, obwohl ich wusste, dass ich keinen Erfolg haben würde. Im Urteil stand, dass die Kündigung am ersten Tag nach der Elternzeit keinen diskriminierenden Charakter hat, weil die Elternzeit geschlechtsneutral ist. Das hat sich wie ein Faustschlag ins Gesicht angefühlt."

So sieht es rechtlich aus:

Die abfälligen Bemerkungen erfolgten teilweise in Bezug auf die Schwangerschaft. Dies stellt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts gemäß § 1 AGG dar. Tragisch ist, dass die Kündigung am ersten Tag nach der Elternzeit ebenfalls eindeutig diskriminierenden Charakter hatte, aber betriebsbedingte Gründe vorgeschoben wurden. Bei solchen "Motivbündeln", die in der Praxis häufig vorkommen, kann der Arbeitgeber den Gegenbeweis führen, dass er nicht diskriminiert hat.

Leider hat der Richter die Kündigung für rechtmäßig erklärt und sich darauf berufen, dass die Elternzeit geschlechtsneutral ist. Auch der normale Kündigungsschutz konnte an der Stelle nicht weiterhelfen, da das Unternehmen weniger als zehn Mitarbeiter*innen hatte. Ein geschlechterunabhängiges Diskriminierungsmerkmal "Elternschaft" hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geführt, dass sie nicht ihren Arbeitsplatz verloren und Schadensersatz erhalten hätte.

Juristische Einordnung: Rechtsanwältin Sandra Runge

#GleichesRechtfuerEltern: Logo Petition
© Eltern / Brigitte

#GLEICHESRECHTFÜRELTERN

So unterstützt du unsere Kampagne: Eltern-Diskriminierung ist ein Skandal. Gemeinsam mit dir wollen wir die Politik bewegen, endlich zu handeln. Deshalb haben wir eine Petition gestartet, damit Elternschaft im Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen wird. Wir wollen so viele Stimmen wie möglich sammeln und unser Anliegen offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einreichen. Unterstütze uns dabei, unterzeichne unsere Petition zur Änderung des AGG auf www.brigitte.de/petition. Die Petition läuft bis zum 14. Juni 2021.

Je mehr Beispiele wir zeigen, desto wirksamer wird unsere Forderung. Deshalb möchten wir wissen, was du selbst als Elternteil im Job erlebt hast. Maile uns deine Geschichte – auch anonym – an elternrechte@brigitte.de und erzähle: Welche Diskriminierungen hast du am Arbeitsplatz erfahren? Wann ist es passiert? Wie hast du reagiert? Diese Geschichten sind wichtige Belege für die Benachteiligung von Eltern. Wir werden sie sammeln und in Berlin übergeben. So erhöhen wir den Druck auf die Politik. Gemeinsam ändern wir das Gesetz!

Alle Infos auf www.brigitte.de/elternrechte und www.proparentsinitiative.de

BRIGITTE 08/2021

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