In vielen Bundesländern müssen Eltern für die Kinderbetreuung bei der Tagesmutter oder in der Kita bezahlen, und das nicht zu knapp. Doch ein Teil der Kinderbetreuungskosten lässt sich steuerlich absetzen. Maximal zwei Drittel der angefallen Kosten könnt ihr als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen. Die Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro und die Altersgrenze bei 14 Jahren – es sei denn, das Kind ist pflegebedürftig und/oder hat eine Behinderung. Als Betreuungskosten gelten nicht die Kosten für Musik- oder Sportunterricht, Freizeitaktivitäten, Nachhilfeunterricht oder Aufwendungen für die Verpflegung des Kindes.