Staatliche Unterstützung für Geringverdiener und Alleinerziehende nutzen
Eltern, die sehr wenig verdienen, bekommen Unterstützung vom Staat, zum Beispiel den Kinderzuschlag. Im Zuge des "Starke-Familien-Gesetzes" steigt der finanzielle Zuschuss auf bis zu 185 Euro pro Kind und Monat. Er wird zusätzlich zu Wohngeld oder Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gezahlt. Allerdings gilt eine monatliche Einkommensuntergrenze beim Bruttoeinkommen von mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende). Zusätzlich bekommen Alleinerziehende einen steuerlichen Entlastungsbetrag von 1908 Euro pro Jahr für das erste Kind. Mit jedem weiteren erhöht sich dieser Betrag um 240 Euro. Anspruch hat der Elternteil, bei dem das Kind lebt und der das Kindergeld bezieht. Außerdem übernimmt der Staat den Unterhalt für die Kinder, falls der andere Elternteil nicht zahlt. Bis zum sechsten Lebensjahr erhalten Kinder 160 Euro monatlich, Kinder bis 12 Jahren 212 Euro und Kinder bis zum 18. Lebensjahr 282 Euro. Das ist allerdings deutlich weniger als der monatliche Mindestunterhalt.