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Kündigung nach Elternzeit: Droht mir das berufliche Aus?

Kündigung nach Elternzeit: Frau mit Hand vorm Gesicht neben Kind
© fizkes / Shutterstock
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nicht immer einfach. Ob eine Kündigung nach Elternzeit möglich ist, erfährst du hier.

Kündigung nach Elternzeit: Zusammenfassung

  • Bereits kurz vor und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht kündigen. Der Kündigungsschutz verbietet eine Kündigung in der Elternzeit.
  • Der Arbeitnehmer hat jedoch die Möglichkeit, unter Einhaltung der Kündigungsfrist bereits in der Elternzeit zu kündigen. Die Kündigung in der Elternzeit erfordert die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten.
  • Nach der Elternzeit ist der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer aufgehoben. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit kündigen.

Kündigung während der Elternzeit möglich?

Die gute Nachricht vorweg: Eine Kündigung vom Arbeitgeber während der Elternzeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Entscheidend ist die rechtzeitige Antragsstellung vor Beginn der Elternzeit. Ab Beantragung der Elternzeit genießt der Arbeitnehmer einen speziellen Kündigungsschutz, der nur in ganz besonderen Fällen vom Arbeitgeber ausgehebelt werden kann.

Will der Arbeitgeber während der Elternzeit kündigen, so hat er sich zuerst die Genehmigung von der zuständigen obersten Landesbehörde einzuholen. Und um diese zu erhalten, müssen schon ganz besondere Fälle vorliegen, um den Schutz der Elternzeit zu umgehen.

Zusammengefasst lässt sich folglich festhalten, dass Eltern in Elternzeit laut Arbeitsrecht deutlich besser vor einer Kündigung geschützt sind als andere Arbeitnehmer. Wenn es sich um einen Arbeitsvertrag mit einem befristeten Ende handelt, dann endet das Arbeitsverhältnis jedoch weiterhin genau zu diesem Zeitpunkt, unabhängig von der Elternzeit.

Elternzeit wirksam beantragen

Um dem Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, sich auf die nahende Elternzeit einzustellen, müssen betroffene Eltern den schriftlichen Antrag für die Elternzeit vorschriftsmäßig einreichen.

Dabei gibt es folgendes zu beachten:

  • Geburt vor dem 30. Juni 2015: Es gilt eine Frist von mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit. Der Kündigungsschutz greift ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Elternzeit beziehungsweise frühestens acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit.
  • Geburt ab dem 1. Juli 2015: Es gilt eine Frist von mindesten acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Der Kündigungsschutz greift ab Beginn der Anmeldung der Elternzeit. Wenn Eltern die Elternzeit zwischen dem dritten und dem Ende des achten Lebensjahres ihres Kindes nehmen möchten, genießen sie zudem maximal 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit Kündigungsschutz.

Kündigung nach Elternzeit zulässig?

Wenn Eltern nach der Elternzeit wieder ihren Arbeitsplatz im Unternehmen besetzen, gelten für sie die gleichen Konditionen, die bereits zu Anfang im Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber vereinbart worden sind. Somit gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist.

Wenn Arbeitgeber das Ende der Elternzeit nicht abwarten und den Arbeitnehmer bereits zum Ende dieser entlassen wollen, ist das grundsätzlich nicht zulässig. Erst ab dem ersten Tag nach der Elternzeit ist der spezielle Kündigungsschutz nicht mehr gültig.

Die Kündigung in der Elternzeit durch den Arbeitnehmer ist jedoch zulässig. Für diese müssen auch keine speziellen Gründe oder eine abweichende Frist eingehalten werden. Folglich gilt die laut Arbeitsrecht gültige Frist von drei Monaten für den Arbeitnehmer. Wenn du also direkt nach der Elternzeit nicht mehr an deinem Arbeitsplatz zurückkehren möchtest, musst du spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit das Arbeitsverhältnis kündigen. So kann sich der Arbeitgeber rechtzeitig um einen Ersatz kümmern.

Kündigung nach Elternzeit: So tricksen manche Unternehmen

Auch wenn Familienfreundlichkeit oft von Unternehmen angepriesen wird, gibt es dennoch einige Maßnahmen, mit denen manche Arbeitgeber es Eltern schwer machen, nach der Elternzeit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. So weigern sich manche Arbeitgeber, den Wechsel auf Teilzeit zu ermöglichen oder sie bieten dem Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsplatz weit unter seinen Qualifikationen an. Natürlich in der Hoffnung, der Arbeitnehmer entschließt sich somit selbst zu einer Kündigung.

Zunächst gilt der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nämlich nur zu den vorher vereinbarten Konditionen. Ein direkter Wechsel in Teilzeit lässt sich demzufolge nicht einfordern. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen. Vielleicht ist es möglich, sich mit jemandem eine Stelle zu teilen.Auch die Kommunikation mit der Personalabteilung kann helfen, eine Lösung zu finden. Wenn später ein Anwalt hinzugezogen wird, können diese Maßnahmen ebenfalls die Bereitschaft des Arbeitnehmers belegen, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu finden und einer Kündigung zuvorzukommen.

Kündigung nach Elternzeit: Ausnahmen für Arbeitgeber im Kleinbetrieb

Wer als Angestellter bei einem Arbeitgeber mit nicht mehr als zehn Mitarbeitern beschäftigt ist, profitiert bei einer Kündigung nicht von den im Kündigungsschutzgesetz definierten Regeln.

Trotzdem genießen Arbeitnehmer in Elternzeit erweiterten Kündigungsschutz. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers darf nur in Ausnahmesituationen erfolgen und auch nur mit Genehmigung der zuständigen obersten Behörde.

Wie kann ich auf eine Kündigung nach der Elternzeit reagieren?

Wer nach der Elternzeit eine Kündigung erhält, ringt oftmals um Antworten bezüglich der eigenen Zukunft. Auch wenn dir eine Abfindung nach dem Arbeitsrecht nicht gesetzlich zusteht, so kann es sich durchaus als vorteilhaft erweisen, zusammen mit einem Anwalt das Aushandeln der Abfindung und im nächsten Schritt sogar die Kündigungsschutzklage auszuarbeiten.

Arbeitgeber sind in der Regel nicht an langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen nach einer ausgesprochenen Kündigung interessiert, Mit etwas Verhandlungsgeschick und einem erfahrenen Anwalt an der Seite bestehen gute Chancen, eine angemessene Abfindung nach der Kündigung vom Arbeitgeber zu erhalten. Einen Anwalt einzuschalten, kann solchen Fällen sehr sinnvoll sein, denn das Arbeitsrecht ist sehr komplex. Nur ein Profi durchblickt den Gesetzes-Jungle und kann zuverlässig einschätzen, wie deine Chancen vor Gericht stehen.

Bei unserem Kooperationspartner steht dir ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht in einem unverbindlichen und kostenfreien Erstgespräch zur Seite. Und schnell geht es auch: Wenn du hier deine Anfrage stellst, meldet sich der Anwalt kurzfristig telefonisch bei dir zurück.

Als Arbeitnehmer nach der Elternzeit kündigen: Das musst du beachten

Oftmals ist es jedoch auch der Arbeitnehmer, der nach der Elternzeit nicht mehr wie vorher an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehren möchte und die Kündigung anstrebt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Vielleicht handelt es sich um eine Tätigkeit, die der Arbeitnehmer nach der Elternzeit nicht mehr ausführen kann und der Arbeitgeber hat auch keinen alternativen Arbeitsplatz im Angebot. Vielleicht erfordert die Kinderbetreuung deutlich mehr Zeit, als es eine Vollzeitstelle erlaubt, während der Arbeitgeber eine Teilzeitstelle verwehrt. Eine Kündigung erscheint als logische Konsequenz.

Als Arbeitnehmer solltest du bei einer selbst durchgeführten Kündigung nach der Elternzeit die Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit beachten, die bis zu 12 Wochen gelten kann. Das bedeutet, in dieser Zeit steht dir kein Arbeitslosengeld I zu. Nach der Sperrfrist bekommst du 67 Prozent vom pauschalisierten Nettogehalt, wobei Mutterschaftsgeld und Elterngeld nicht zum Einkommen gezählt werden.

Sollte es sich wie oben angesprochen um eine Kündigung nach der Elternzeit aus einem wichtigen Grund handeln, kann die Sperrfrist eventuell verhindert werden. Dasselbe gilt auch für das Aushandeln eines Aufhebungsvertrages mit einer Abfindung, die sich ebenfalls auf das Arbeitslosengeld auswirken kann. Um hier keine vorschnellen Schlüsse zu ziehen, solltest du vor dem Beenden des Arbeitsverhältnisses einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen.

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