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Sonderzahlung ab August Kinderfreizeitbonus: Wer jetzt Geld bekommt

Sonderzahlung ab August: Neugieriger Junge im Museum
© Chubykin Arkady / Shutterstock
Ab August bekommen Familien mit geringem Einkommen einen Bonus, um ihren Kindern Freizeitbeschäftigung nach dem langen Corona-Lockdown zu ermöglichen. Alle Infos >

Die Corona-Krise hat unseren Alltag grundlegend verändert. Lockdown, Masken- und Testpflicht, Kontaktbeschränkungen, Kita-Schließungen ...das alles ging auch und besonders an unseren Kindern nicht spurlos vorbei. Jetzt, wo es wieder Lockerungen gibt, fühlt es sich so an, als müsste man so einiges an Freizeitbeschäftigung nachholen. Denn die meiste Zeit haben wir mit den Kleinen notgedrungen zu Hause verbracht.

Das sieht auch der Bund so und will mit dem "Kinderfreizeitbonus" Familien unterstützen. "Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden", heißt es auf der Website der Bundesregierung. Der Bonus ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“, das im Mai auf den Weg gebracht wurde und über das wir hier bereits berichtet haben.

Wer bekommt Geld?

Gedacht ist der Bonus für Familien mit geringem Einkommen. Was heißt das genau? Die Bundesregierung informiert: "Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen." Insgesamt werden dafür 270 Millionen Euro vom Bund bereitgestellt.

Wie viel Geld gibt es?

Pro Kind gibt es einmalig 100 Euro. Der Kinderfreizeitbonus ist keine regelmäßige Unterstützung.

Und was muss ich jetzt dafür tun?

Um die Einmalzahlung von 100 Euro zu bekommen, ist kein gesonderter Antrag notwendig. "Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Sozialhilfe müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen", heißt es auf der Website der Bundesregierung. 

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Quellen: Bundesregierung.de

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf Eltern.de.

as

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