Anzeige

Kein Kindergeld mehr wegen fehlender Steuer-ID? Das müsst ihr jetzt wissen

Kein Kindergeld mehr wegen fehlender Steuer-ID? Das müsst ihr jetzt wissen
© Syda Productions/shutterstock
Ein Gerücht hält sich hartnäckig in den sozialen Netzwerken. Wird Eltern wirklich das Kindergeld gestrichen, wenn sie 2016 nicht selbst die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes nicht nachreichen?

Erstmal für alle, die in Panik sind, die beruhigende Antwort: Nein. Niemand muss ums Kindergeld fürchten, nur weil er oder sie nicht von selbst diese Steuer-Identifikationsnummer an die Familienkasse weitergibt. Ihr müsst nichts tun und es ist noch genug Zeit.

Moment, worum geht es hier eigentlich?

Um eine Änderung, die seit dem 1. Januar 2016 gilt. Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld ist seitdem die Angabe der Steuer-Identifikationsnummern des Kindergeld-Berechtigten UND der Kinder.

Warum gibt es diese Änderung?

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit Fälle von Beamten, die für ihre Kinder doppelt Kindergeld kassierten - einmal bei der Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit und bei den Familienkassen des öffentlichen Dienstes. Das soll nun durch die eindeutigen Steuer-Identifikationsnummern vermieden werden.

Was muss ich jetzt tun?

Bei aktuelleren Kindergeld-Anträgen wird die Steuer-Identifikationsnummern bereits mit abgefragt. Doch wenn schon Kindergeld bezogen wird, kann es sein, dass die Nummer nachgereicht werden muss. Aber: Ihr müsst selbst erstmal gar nichts tun! Laut Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit "ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen."

Der Grund: Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegt den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Falls sie doch fehlen, "werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert", so die Bundesagentur. 

Ich habe gehört, dass das Kindergeld einfach gestrichen wird, wenn ich die Nummer nicht selbst nachreiche?

Das ist Quatsch. Es stimmt auch nicht, dass man rückwirkend für 2015 Kindergeld zurückzahlen müsse, wie es vielfach auf Facebook und Whatsapp behauptet wird. Die Bundesagentur versichert: Kindergeld wird auf jeden Fall erstmal auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.

Was ist eigentlich die Steuer-Identifikationsnummer?

Die wird jedem gemeldeten Bürger in Deutschland zugewiesen. Auch jedem neugeborenen Kind. Sie gilt lebenslang. Bei der Geburt eurer Kinder habt ihr die automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZS) für eure Kinder zugesandt bekommen. Falls ihr die Nummer nicht mehr habt, könnt ihr sie auch beim BZST erfragen: info@identifikationsmerkmal.de.

Und woher kommen nun die Gerüchte?

Das weiß der Himmel. Vielleicht hat sich jemand einen schlechten Scherz erlaubt oder einfach etwas falsch verstanden. Wichtig für euch ist, dass ihr keine Panik haben müsst. Die Behörden schicken euch auf jeden Fall einen Brief, wenn sie was von euch braucht. Auf den solltet ihr dann aber natürlich reagieren und die gewünschten Infos rechtzeitig nachreichen.

Noch Fragen?

Auf ihrer Website beantwortet die Bundesagentur einige häufig gestellte Fragen zum Kindergeld und der Steuer-ID-Nummer. Oder ihr meldet euch unter der kostenlosen Service-Rufnummer der Familienkasse: Tel.: 0800 4 5555 30 (gebührenpflichtig aus dem Ausland: +49 911 12031010) während der Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 18 Uhr.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel