Ja, es ist nicht leicht, seinem Kind einen guten Namen mit auf den Weg zu geben. Er muss Mutter und Vater gefalle und irgendwie auch zum Nachnamen passen.
Klar, dass man bei so einer Aufgabe schnell mal daneben greift. Im manchen Härtefällen muss das Standesamt einschreiten und ein klares Verbot für einen Vornamen aussprechen. Folgende Beispiele machen den Eindruck, als hätten sich einige Eltern im Irrgarten der Namensgebung gewaltig verlaufen - und bis zum Schluss nicht mehr auf den richtigen Weg gefunden:
Diese Vornamen wurden vom Standesamt nicht erlaubt:
- Waldmeister
- Junge
- Lenin
- Rosenherz
- Schroeder
- Afga
- Bierstübl
- Pillula
- Grammophon
- Atomfried
- Satan
- Judas
- McDonald
- Tom Tom
- Holgerson
- Megwanipiu
- Mechipchamueh
- Lord
- Sonne
- Stone
- Hummer
- Superman
- Pain
- Thanatos
- Verleihnix
- Nelkenheini
- Gucci
- Whisky
- Puppe
- Jürgenson
Bei anderen Zweifelsfällen sind die Behörden dagegen oft gnädiger - und gestatten dann schon mal den einen oder anderen Kindernamen, der ein Leben lang für Gesprächsstoff sorgt:
Diese Vornamen sind in Deutschland inzwischen erlaubt
- Champagna
- Frodewin
- Pepsi-Carola
- Nussi
- Schneewittchen
- Leonardo da Vinci Franz
- Popo
- Winnetou
- Prestige
- Siebenstern
- Smudo
- Cinderella-Melodie
- Blücherine
- Matt-Eagle
- Katzbachine
- Dee-Jay
- Alemmania
- Bo
- Klee
- Tarzan
Nichts Passendes für euer Kind dabei? Dann lasst euch von den Trendnamen 2016 inspirieren!