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Entschädigung Weil sie keinen Kitaplatz bekam: Mutter erhält 23 000 Euro!

Gerichtsurteil: Kind spielt im Sandkasten
© Nadiia Nasaduik / Shutterstock
Ein Dreivierteljahr hatte eine Mutter aus Hessen einen Kitaplatz für ihren Sohn gesucht. Vergeblich. Jetzt bekommt sie eine Entschädigung für ihren Gehaltsausfall.

Ganz klar, ohne einen Kitaplatz ist für die meisten Eltern der Wiedereinstieg in den Job unmöglich. Stellt die Kommune keinen Platz bereit und entstehen dadurch Gehaltseinbußen, haben Mütter und Väter Anspruch auf Erstattung des Geldes. So urteilte 2016 der Bundesgerichtshof. Soweit die Theorie.

Offenbacher Kitaplatz zu weit weg

Wie Spiegel Online berichtet, wurde aus der Theorie in Hessen jetzt Praxis. Eine Mutter hatte geklagt, weil sie ein Dreivierteljahr vergeblich versucht hatte, einen Kitaplatz für ihren Sohn zu bekommen. Sie hatte den Bedarf direkt nach der Geburt ihres Kindes angemeldet und wäre mit allen Einrichtungen in der Umgebung einverstanden gewesen. Doch der Landkreis stellte ihr zwischen März und November 2018 keinen geeigneten Kitaplatz für ihr einjähriges Kind zur Verfügung. Eine Einrichtung in Offenbach war eine halbe Stunde von ihrem Zuhause und 56 Minuten von ihrem Arbeitsplatz entfernt. Das war für die Frau zu weit weg – und das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihr Recht. Da der Mutter keine Alternative angeboten wurde, bekam sie als Entschädigung vom Richter 23 000 Euro zugesprochen.

Mit dem ersten Urteil war die Mutter nicht einverstanden

Zunächst wurden vom Landgericht Darmstadt nur 18 000 Euro als angemessene Entschädigung angesetzt – das war der Mutter nicht genug. Sie ging in Berufung und der Fall ging vor das Oberlandesgericht. Dort bekam sie als Erstattung für ihre Gehaltseinbußen 5000 Euro mehr zugesprochen. Rechtskräftig ist dieses Urteil jedoch noch nicht.

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Quellen: Spiegel Online, ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de

as Brigitte

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