Anzeige

Kita-Platz-Urteil: Eltern können Schadensersatz fordern

Ihr habt keinen Kita-Platz für euer Kind bekommen? Laut einem neuen BGH-Urteil muss euch der Staat dann Geld zahlen – für den Verdienstausfall.

Worum geht es hier?

Um den Rechtsanspruch auf Krippenbetreuung. Seit 2015 müssen laut Gesetz die Gemeinden allen Kindern unter drei Jahren einen Kita-Platz zur Verfügung stellen, damit die Eltern wieder arbeiten können.

Und was ist das Problem?

Nicht überall gibt es wirklich ausreichend Kita-Plätze für alle Kinder. In Leipzig zum Beispiel. Claudia Menschel ist eine Mutter, die dort keinen Betreuungsplatz für ihren Sohn gefunden hat – obwohl sie das frühzeitig angemeldet hat. Zusammen mit zwei anderen Müttern ist die Architektin vor das Oberlandesgericht Dresden gezogen und hat die Stadt Leipzig verklagt.

Denn da sie nicht arbeiten können, geht den Müttern bares Geld durch die Lappen. Und das forderten sie zurück. Doch die Richter lehnten das ab.

Warum haben die Mütter ihr Geld zunächst nicht bekommen?

Die Richter in Dresden begründeten ihr Urteil damit, dass der Rechtsanspruch für die Kinder gelte und nicht für die Eltern. Darum sei kein Schadensersatz möglich.

Also zogen die Mütter vor den Bundesgerichtshof?

Genau. Und die Richter des obersten Gerichts in Deutschland gaben den Klägerinnen Recht. Denn der Rechtsanspruch diene sehr wohl auch dem Schutz der Eltern:

"Der Gesetzgeber wollte auf diese Weise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Er wollte auch den Kinderwunsch fördern, indem er den Eltern ein Signal gab: Macht euch keine Sorgen, ihr könnt auch mit Kind der Berufstätigkeit nachgehen und eine vernünftige finanzielle Grundlage haben", so erklärt es Dietlind Weinland, Presserichterin beim Bundesgerichtshof, laut Tagesschau.

Wenn diese finanzielle Grundlage also wegfällt, weil der versprochene Kita-Platz nicht da ist, müsse die Gemeinde einspringen und den entgangenen Verdienst ersetzen.

Kriegen die Mütter aus Leipzig also jetzt ihr Geld?

Das muss das Oberlandesgericht Dresden nun wieder herausfinden. Geprüft wird, ob die Stadt Leipzig Fehler gemacht hat bei der Planung, zum Beispiel, weil sie dem Kita-Ausbau nicht schnell genug vorangetrieben hat. Das Argument „Wir hatten eben nicht genug Geld“ reicht als Entschuldigung jedenfalls nicht aus.

Was bedeutet das BGH-Urteil für andere Familien?

Für andere Eltern gilt das Gleiche wie für die Leipziger Mütter. Kriegen sie den Kita-Platz nicht, der ihnen zusteht, und können deshalb nicht arbeiten gehen, können sie die Gemeinde auf Schadensersatz verklagen.
 

miro

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel