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Unerfüllter Kinderwunsch: So wollen Mediziner den Weg zum Kind erleichtern

Kinderwunsch: Mediziner empfehlen Änderungen für das Embryonenschutzgesetz: Frau hält Symbol für Embryo in ihren Händen
© STEKLO / Shutterstock
Eizellspende, Embryospende, Leihmutterschaft: Forscher fordern neue gesetzliche Regelungen für Kinderwunschbehandlungen in Deutschland.

Das eigene Kind ist für viele Menschen der größte Herzenswunsch. Doch viele Frauen und Männer sind aus unterschiedlichen Gründen zur Erfüllung ihres Kinderwunsches auf Unterstützung durch Kinderwunschbehandlungen angewiesen. 

Doch das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990 begrenzt die Möglichkeiten der Kinderwunsch-Behandlungen in Deutschland.

Nach Schätzungen von Experten, so berichten unter anderem "Zeit" und "Deutschlandfunk", suchen darum jedes Jahr tausende Kinderwunschpaare nach Hilfe in Kliniken im Ausland, wo Möglichkeiten der Kinderwunschbehandlung erlaubt sind, die hierzulande verboten sind. Dazu zählen beispielsweise die Eizellspende oder eine Leihmutterschaft. 

Jetzt fordern deutsche Wissenschaftler eine Reform der gesetzlichen Regelungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. Eine Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften (Leopoldina) und der Akademieunion hat am 4. Juni 2019 in Berlin ihre Vorschläge für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz vorgestellt. 

Das Fazit der Wissenschaftler: "Das Embryonenschutzgesetz von 1990 regelt bis heute weitgehend unverändert den Umgang mit der Fortpflanzungsmedizin. Diese Rechtslage zwingt die Behandelnden nicht selten zu einer dem heutigen internationalen medizinischen Stand nicht mehr angemessenen Behandlung und führt zu unnötigen Risiken für Mutter und Kind. Darüber hinaus wird das Embryonenschutzgesetz dem gesellschaftlichen Wandel und der Vielfalt heutiger Familienformen nicht mehr gerecht."

Eizellspende, Embryospende, Leihmutterschaft, Finanzierung – was sich ändern soll

Die Wissenschaftler empfehlen unter anderem neue gesetzliche Regelungen für die Eizellspende, die Samenspende, die Embryospende und die Präimplantationsdiagnostik. Auch für die Leihmutterschaft und die Finanzierung der Fortpflanzungsmedizin fordern die Forscher dringend neue Regelungen. Was sich genau ändern soll: 

1: Kostenübernahme

Eine Beschränkung der Finanzierung bei gesetzlich versicherten Paaren auf Ehepaare sowie auf enge Altersgrenzen sei "medizinisch und gesellschaftlich kaum zu rechtfertigen. Die nur teilweise Erstattung der erheblichen Kosten der Behandlungen schafft zudem soziale Ungerechtigkeiten." Nach Einschätzung der Experten sollen medizinisch gebotene Kinderwunschbehandlungen vollständig von der Versichertengemeinschaft getragen werden.

2: Leihmutterschaft regeln

Besonders schwierige ethische und rechtliche Fragen werfe "die in Deutschland verbotene Leihmutterschaft auf". Hier bestehe "Regelungsbedarf für die im Ausland von einer Leihmutter geborenen, jedoch in Deutschland aufwachsenden Kinder". Beispielsweise solle "eine in Deutschland angebotene und durchgeführte medizinische und psychosoziale Beratung zu den Problemen einer Leihmutterschaft nicht strafbar sein".

3: Mehrlingsgeburten reduzieren

Die Methode "Elective Single-Embryo-Transfer" ist in Deutschland bei Strafe untersagt. Hierbei wird "aus einer größeren Zahl von Embryonen geplantermaßen nur derjenige mit der größten Entwicklungsfähigkeit ausgewählt und nur dieser der Frau übertragen". Die Forscher befürworten eine Legalisierung dieser Methode zur Reduzierung von Mehrlingsgeburten und den erhöhten Risiken während einer Schwangerschaft mit mehreren Kindern.

4: Eizellspende ermöglichen

Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende verboten. Diese Ungleichbehandlung sehen die Wissenschaftler sehr kritisch, sie lasse sich "schwerlich rechtfertigen": "Während also infertile Männer mithilfe einer Keimzellspende eine Familie gründen können, ist dies Frauen, die etwa infolge einer Krebserkrankung keine eigenen Eizellen mehr bilden können, verwehrt." Viele Paaren sähen sich aufgrund der Gesetzeslage veranlasst, "eine Eizellspende im Ausland in Anspruch zu nehmen". 

5: Embryospende klar regeln

Das geltende Recht in Deutschland "erlaubt in Ausnahmefällen die Embryospende". Eine klare gesetzliche Regelung für die Spende und den Empfang gespendeter Embryonen fehle allerdings. "Insbesondere die familienrechtlichen Implikationen bedürfen einer klaren Regelung", so die Wissenschaftler.

6: Kryokonservierung von Eizellen

An vielen fortpflanzungsmedizinischen Zentren werden Eizellen kryokonserviert. Dies geschehe zum Beispiel aus medizinischen Gründen, etwa vor einer Chemotherapie. "Im Interesse der Frau, des Paares und des zukünftigen Kindes sollten die Rahmenbedingungen für die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung geregelt werden."

Die Wissenschaftler erhoffen sich mit ihren Vorschlägen eine politische Diskussion der Parteien auszulösen, sie schreiben: "Die Komplexität der Materie ist kein Grund, eine gesetzliche Neuregelung weiter aufzuschieben".

Die vollständige Stellungnahme "Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung" ist hier zu lesen.

Videotipp: Franziska Ferber: Kinderwunsch-Bullshit-Bingo, oder – die vielen Ratschläge, die dir nicht helfen!

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© Kindersehnsucht

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