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14-jährige Schülerin wegen Facebook-Post verurteilt

14-jährige Schülerin wegen Facebook-Post verurteilt
© Ttatty / Shutterstock
"Behinderter Lehrer ever" – mit diesen Worten hatte eine Schülerin ihren Lehrer auf Facebook beleidigt. Jetzt ist sie verurteilt worden.

Eine Düsseldorfer Schülerin hat auf Facebook einen ihrer Lehrer beleidigt. Die 14-Jährige postete im November 2015 ein Foto von ihm und schrieb dazu: „Behinderter Lehrer ever.“ Das Foto hatte sie heimlich im Unterricht gemacht.

Der Lehrer, der von einem anderen Schüler auf den Post hingewiesen wurde, stellte Strafanzeige gegen das Mädchen. Als 14-Jährige ist sie bereits strafmündig.

Die Strafe für die Schülerin: 20 Sozialstunden

Jetzt ist die Schülerin vom Amtsgerichts Düsseldorf wegen Beleidigung zu 20 unentgeltlichen Sozialstunden verurteilt worden. Welche Arbeit sie ableisten muss, wird noch festgelegt. Gemeinnützige Arbeit könne zum Beispiel sein, in einer Suppenküche oder auf dem Friedhof mitzuhelfen, so Amtsgerichtssprecher Marcel Dué laut Spiegel Online.

Dass sowohl die Facebook-Freunde der Schülerin als auch deren Freunde die Beleidigung sehen konnten, habe das Gericht zulasten der Angeklagten gewertet. Die Richterin habe dem Mädchen auch verdeutlicht, wie unangenehm es ist, derart diffamierend zur Schau gestellt zu werden. Die Schülerin soll Reue gezeigt haben.

Warum kann ein Teenager verurteilt werden?

1974 wurde das Jugendstrafrecht in Deutschland eingeführt. Wenn ein Jugendlicher ab 14 Jahre eine Straftat begeht und angezeigt wird, muss er sich vor Gericht verantworten. Allerdings soll das Jugendstrafrecht in erster Linie nicht bestrafen, sondern erziehen. Es wird davon ausgegangen, dass Jugendliche bereits wissen, welche Handlungen Unrecht sind und welche nicht.

Wie können Eltern ihre Kinder schützen?

Die meisten Jugendlichen wissen, dass sie sich strafbar machen, wenn sie im Laden klauen oder das Auto des Nachbarn anzünden. Doch die wenigsten durchschauen, was im Internet strafbar ist und was nicht.

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, sollten Eltern sich informieren und mit ihren Kindern darüber sprechen, dass sie für bestimmte Dinge, die sie im Internet posten oder herunterladen, strafrechtlich belangt werden können. Gute Infos dazu gibt es z.B. unter www.klicksafe.de.

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