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"Babyfernsehen" 3D-Ultraschall ab 2021 verboten

3D-Ultraschall ab 2021 verboten
© Gorodenkoff / Shutterstock
Für viele werdende Eltern ist der 3D-Ultraschall die erste visuelle Begegnung mit ihrem Nachwuchs. Das sogenannte "Babyfernsehen" soll in Deutschland ab dem kommenden Jahr allerdings sehr stark eingeschränkt werden.

Der 3D-Ultraschall, auch "Babyfernsehen" oder "Baby-Kino" genannt, ist eine Methode, bei der gestochen scharfe Bilder und Videos des ungeborenen Babys im Mutterleib erzeugt werden. Normalerweise besteht dafür keine medizinische Notwendigkeit – deswegen wird die Maßnahme in der Regel auch nicht von den Krankenkassen bezahlt. Möchten die werdenden Eltern also abseits der regulären Untersuchungen auf eigenen Wunsch einen 3D-Ultraschall durchführen lassen, müssen sie die Kosten dafür bisher selbst tragen. Das "Babyfernsehen" ist besonders beliebt, weil es für die Mamas und Papas der erste visuelle Kontakt mit ihrem Nachwuchs ist. So können sie beobachten, wie das ungeborene Kind mit seinen Füßchen spielt, lächelt oder am Däumchen lutscht. 

Nur noch bei medizinischer Notwendigkeit

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) teilte jetzt mit, dass diese Methode ab 2021 stark eingeschränkt werden soll. Denn damit das Ungeborene im Mutterleib beobachtet werden kann, muss Ultraschall eingesetzt werden. Um den Embryo vor unnötigen Einflüssen zu schützen, darf der Wunsch-3D-Ultraschall laut MDS ab dem kommenden Jahr nur noch bei medizinischer Notwendigkeit zum Einsatz kommen. Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Kind im Mutterleib verbunden, weil mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird.

Krankenkassen übernehmen Kosten nur im Ausnahmefall

Sollte bei einer regulären Untersuchung festgestellt werden, dass mit dem Baby etwas nicht stimmt, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die erweiterte Untersuchung – sind Mutter und Kind gesund, müssen die Eltern auf das "Babyfernsehen" verzichten und sich gedulden, bis sie ihr Baby zum ersten Mal nach der Geburt richtig sehen können.

Verwendete Medien: Medizinischer Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS)

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