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Behörden warnen: Eltern sollten diese Puppe sofort zerstören

Spionage-Alarm im Kinderzimmer: Die beliebte Puppe "My friend Cayla" ist illegal - zu diesem Urteil kommt ein Experte. Eltern sollten die Puppe sogar zerstören!

Um welches Spielzeug geht es?

Die Puppe "My friend Cayla" ist keine gewöhnliche Puppe. Das Spielzeug, das bereits seit einigen Jahren auf dem Markt ist, steckt voller Technik und kann Kindern Fragen beantworten.

Was soll daran illegal sein?

Jura-Student Stefan Hessel hat die Puppe genau untersucht und kommt zu dem Ergebnis: "My friend Cayla" ist eine "verbotene Sendeanlage" nach dem Telemediengesetz. Darüber berichtet unter anderem die "Saarbrücker Zeitung". Hier ist weniger das Problem, dass die Puppe mithört, wie es auch Systeme wie Amazon Echo tun - das Kernproblem ist, dass sich Fremde Zugriff auf die Puppe verschaffen können.

Okay, und was ist genau das Problem?

"My friend Cayla" hat keine eigene Internetverbindung. Vielmehr verbindet sie sich über Bluetooth mit einem Handy, auf dem die passende App läuft. Und hier liegt der Knackpunkt: Diese Verbindung ist nicht gesichert, man braucht nicht einmal ein Passwort, um auf die Puppe zugreifen zu können. Somit kann jeder in einem Umkreis von etwa 10 bis 15 Metern Zugriff auf Lautsprecher und Mikrofon der Puppe erlangen - sogar durch Wände hindurch. "Ohne Kenntnis der Eltern können die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden", warnt nun auch die Bundesnetzagentur.

Und was hat das jetzt mit Spionage zu tun?

Die Puppe ist laut Experten illegal, weil sie nicht ausreichend vor Zugriff von außen geschützt ist - aber auch, weil sie eben eine Puppe ist. Das fällt unter den Bereich "Tarnung", der auch wichtig für diese Einschätzung ist, wie man in Hessels Untersuchung nachlesen kann. "My friend Cayla" sei nicht als Abhöranlage zu erkennen - sondern eben als Puppe "getarnt".

Warum ist es für Eltern wichtig, jetzt zu reagieren?

Nicht nur deshalb, weil vermutlich keine Mama und kein Papa möchten, dass Unbefugte aushorchen können, was im Kinderzimmer vor sich geht. Laut Telemediengesetz ist nicht nur der Verkauf solcher "verbotenen Sendeanlagen" ilegal - sondern auch der Besitz! Die Bundesnetzagentur berichtet, dass bis zu zwei Jahre Haft drohen. Deswegen sollten Eltern die Puppe vernichten und entsorgen, lautet der Rat der Behörde.

Der Hersteller der Puppe, der britische Konzern Vivid, hat sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.

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