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"Kuckuckskinder": Mütter müssen Sexpartner preisgeben

Neues Gesetz in Sachen „Kuckuckskinder“: Mütter können gezwungen werden, die Namen möglicher Väter zu nennen.

Wie viele "Kuckuckskinder" es tatsächlich gibt, ist naturgemäß unklar. Studien zufolge sind es aber erstaunlich viele: Zwischen drei und zehn Prozent aller Kinder in Deutschland werden von einem Vater großgezogen, der nicht weiß, dass ein anderer Mann seinen vermeintlichen Nachwuchs gezeugt hat.

Es geht ums Geld

Diese „Scheinväter“ haben bereits seit 2007 die Möglichkeit, gezahlten Kindesunterhalt vom biologischen Vater zurückzufordern. Doch bislang konnten Mütter nicht dazu gezwungen werden, die Namen ihrer Sexpartner preiszugeben. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr gefordert, das zu ändern.

Das sagt das neue Gesetz

Der Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas, der am 31. August 2016 im Kabinett abgesegnet wurde, stärkt nun die Rechte der „Scheinväter“: Frauen müssen die Namen möglicher Kindsväter künftig nennen. Im Gesetz heißt es: „Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat ...“.

Stellt sich heraus, dass das Kind nicht von ihm stammt, soll der "Scheinvater" die Unterhaltskosten vom biologischen Vater des Kindes zurückverlangen können, allerdings nur für maximal zwei Jahre. Bis zum Zeitpunkt der ersten Zweifel an der Vaterschaft lebten Scheinväter normalerweise ein gewöhnliches Familienleben, begründete Maas die zeitliche Begrenzung. "Das soll unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden."

Nicht alle Mütter müssen aussagen

Die gesetzliche Verpflichtung, die Namen ihrer Liebhaber preiszugeben, besteht nicht, wenn „schwerwiegenden Gründe“ dagegen sprechen, schränkte Maas ein. Dann hat die Mutter weiterhin das Recht, den Namen des leiblichen Vaters zu verschweigen.

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