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2-Jähriger begeht "Ordnungswidrigkeit" - und bekommt 140€-Strafe

Der 2-Jährige Mattias war mit seinem Opa unterwegs, als er eine typische Kleinkinder-Aktion brachte. Weil ihn die Polizei dabei ertappte, stellte sie einen Strafzettel aus - über 140 Euro!

140 Euro Strafe für einen 2-Jährigen? Das klingt hart, aber genau das ist in der niederländischen Gemeinde Uden passiert. Weil der kleine Mattias eine "Ordnungswidrigkeit" beging, stellten die Polizeibeamten vor Ort gleich einen Strafzettel mit dem großen Bußgeld aus. Aber was genau war überhaupt geschehen?

Das kennen alle Eltern

Das Problem war eine typische Spaziergangs-Situation, die allen Mamas und Papas bekannt vorkommt: Weit entfernt von allen öffentlichen Toiletten musste der 2-Jährige ganz dringend aufs Klo. Und sein Opa Hennie, der mit ihm unterwegs war entschied ganz pragmatisch: "Bevor du in die Hose machst, musst du halt hier pinkeln." Hennie stellte sich mit seinem Enkel etwas geschützt an eine Häuserfassade, damit nicht jeder den Vorgang mitkriegen musste. Trotzdem kam plötzlich ein Polizist auf ihn zugestürzt, der ihn für den kleinen Gesetzesbruch zurechtwies. Der Beamte machte vor Ort sogar ein Beweisfoto der kleinen Pfütze um die Fakten festzuhalten.

Ist das jetzt so schlimm?

Klar, wirklich begeistert ist niemand, wenn ein Kind plötzlich sein Geschäft in der Öffentlichkeit verrichten muss. Und es ist sicherlich richtig, dass öffentliches Urinieren unter Strafe gestellt ist. Aber ein Kleinkind in Not ist noch etwas anderes als ein betrunkener Partygänger, der sich nicht unter Kontrolle hat. Und gerade weil praktisch alle Eltern diese Situation selbst aus Erfahrung kennen, sollte man denken, dass man in so einem Notfall vielleicht ein Auge zudrücken könnte.

Der Fall zieht Kreise

Großvater Hennie glaubte zunächst daher auch erst an einen Scherz, aber der Polizist meinte es offensichtlich ernst mit dem Bußgeld. Irritiert legte der Großvater Beschwerde ein. "Manchmal muss er viermal in der Stunde aufs Klo", sagte er gegenüber dem Portal omroepbrabant.nl. "Er kann es nicht anhalten. Was sollen wir dann denn machen?" Zum Glück zeigte auch der Bürgermeister von Uden, Henk Hellegers, Verständnis und fragte bei der Polizei nach, was es mit dem Fall auf sich habe. Und siehe da: Schon war die hohe Geldstrafe zurückgezogen. 

Im Notfall der einzige Ausweg

Schön, dass das Gesetz in diesem Fall doch nicht hart durchgegriffen hat. Denn, liebe entsetzt guckende Spaziergänger, Jogger und Radfahrer: Wenn ihr seht, dass ein Kind in die Natur pinkelt, dann hat es garantiert nichts mit faulen Eltern zu tun. Ein 2-Jähriger ist halt immer eine tickende Zeitbombe - egal, ob man direkt vor dem Spaziergang auf Toilette geht!

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