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Kinderkrankentage 2024 Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird ab 2024 halbiert

Kinderkrankengeld 2024: Vater gibt Kind Medizin
© Halfpoint / Adobe Stock
Im Rahmen eines neuen Gesetzes wird der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2024 und 2025 festgesetzt. Im Vergleich zu den letzten zwei Jahren wird Eltern nur noch die Hälfte der Kinderkrankengeldtage zugestanden.

Wird ein Kind krank, können sich berufstätige Eltern von der Arbeit freistellen lassen, um ihren Nachwuchs zu betreuen. Für diesen Umstand erhalten betreuende, gesetzlich versicherte Elternteile Kinderkrankengeld. Dieser Zeitraum ist jedoch begrenzt und wird im kommenden Jahr neu geregelt.

Kinderkrankengeld 2024: Corona-Sonderregelung laufen aus

Pandemiebedingt wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld in den letzten zwei Jahren ausgeweitet. Pro Jahr hat konnte jedes gesetzlich versicherte Elternteil für pro Kind einen Kinderkrankengeldanspruch von maximal 30 Arbeitstagen geltend machen. Alleinerziehende stand dementsprechend der doppelte Anspruch von 60 Arbeitstagen zu. Bei mehreren Kindern konnte insgesamt je Elternteil für maximal 65 Arbeitstage, Alleinerziehende für maximal 130 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragt werden.

Diese Sonderregelung läuft nun zum 1.1. 2024 aus. Die Neuregelungen, die im Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen wurden, sehen im Vergleich zu den Corona-Regelungen nur noch die Hälfte der Tage vor, an denen Eltern kranker Kinder Anspruch auf das Kinderkrankengeld haben. 

Was ab 2024 für das Kinderkrankengeld gilt

In den kommenden zwei Jahren (2024/ 2025) können Elternteile jeweils 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind beziehen. Alleinerziehenden stehen pro Kind 30 Arbeitstage zu. Die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil beträgt 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage. 

Kinderkrankengeld 2024: Mehr Kinderkrankengeldtage als vor der Pandemie

Im Vergleich zu den letzten zwei Jahren sinkt der Anspruch demnach zwar, da aber normalerweise wieder die Regelungen von vor der Pandemie gelten würden, steigt die Anzahl der Tage an denen Eltern Kinderkrankengeld beziehen können in 2024. 

Kinderkrankengeld vor der Pandemie:

Pro Kind stand jedem Elternteil pro Jahr maximal für 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld zu. Alleinerziehende hatten Anspruch auf Kinderkrankengeld für 20 Tage. 


Insgesamt (bei mehreren Kindern) war der Anspruch für jedes Elternteil auf Kinderkrankengeld für maximal 25 Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt, bei Alleinerziehenden für 50 Arbeitstage. 

Kinderkrankengeld auch bei stationärer Aufnahme

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass Eltern ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie zusammen mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden müssen. Dann besteht so lange Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie die Mitaufnahme dauert. Es ist keine Höchstanspruchsdauer vorgesehen. Diese Tage werden auch nicht auf die eigentlichen Kinderkrankengeldtage angerechnet. Allerdings nur mit der Einschränkung, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Die medizinischen Gründe sowie die Dauer der Mitaufnahme müssen von der stationären Einrichtung gegenüber dem begleitenden Elternteil bescheinigt werden. Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres fällt dies weg. Dem begleitenden Elternteil muss dann lediglich die Dauer der notwendigen Mitaufnahme bescheinigt werden. Da in dieser Altersspanne von der Notwendigkeit der Mitaufnahme ausgegangen wird. 

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?

Eltern können Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium.de, tk.de

jba Brigitte

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