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Kinderkrankengeld Neues Gesetz könnte schon bald viele Eltern entlasten

Kinderkrankengeld: Mutter pflegt ihren erkälteten Sohn
Wird es bald unkomplizierter für Eltern, Kinderkrankengeld zu bekommen?
© Photographee.eu / Adobe Stock
Laut des Gesundheitsministers Karl Lauterbach soll es demnächst eine große Veränderung für Eltern geben, deren Kinder krank sind. Bislang mussten diese noch am ersten Tag zum:zur Kinderärzt:in und ein Attest anfordern, um Kinderkrankengeld zu erhalten. Dieser Stress könnte bald ein Ende haben.

Wer eigene Kinder hat, weiß, wie oft der geliebte Nachwuchs krank wird und es dazu kommt, dass man sich selbst krankmelden muss, weil man zu Hause gebraucht wird. Das ist normal und gehört zum Elternsein einfach dazu. Besonders in den ersten Jahren baut sich das Immunsystem bei Kindern auf und es kommt immer wieder dazu, dass das Kind nicht in die Kita oder die Schule gehen kann und gepflegt werden muss, weil es beispielsweise erkältet ist. 

In solchen Fällen können die Eltern natürlich nicht zur Arbeit gehen, weil sie sich um ihre Kinder kümmern müssen. Dafür bekommen sie in diesen Notlagen Krankentage für die Kinderbetreuung. Vor der Corona-Pandemie waren es zehn Tage, aber während der Pandemie wurden sie auf 30 Tage erhöht. Für Alleinerziehende wurden sie auf 60 Tage erhöht. Wenn der Bundesrat zustimmt, werden diese Tage auch in den Jahren 2024 und 2025 erhöht bleiben.

Bisherige Bedingungen und Voraussetzungen

Im Gegensatz zu den Krankentagen der Arbeitnehmer:innen werden die Kosten dieser Fehltage direkt von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Elternteil und das Kind müssen gesetzlich versichert sein und das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein. Es muss eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorliegen und es darf keine andere im Haushalt lebende Person geben, die sich um das Kind kümmern kann. Was zudem noch für enormen Stress bei vielen Eltern sorgt und auch zu überfüllten Wartezimmern in Kinderarztpraxen führt, ist die Regelung, dass bislang schon am ersten Tag ein Arztbesuch stattfinden muss, bei dem ein Attest über die Krankheit ausgestellt werden muss. 

Neues Gesetz zum Kinderkrankengeld

Dabei kann man sich gut ausmalen, dass der Alltag mit einem kranken Kind ohnehin schon stressig genug ist. Um genau den Stress und den Zeitdruck bei Eltern zu minimieren, soll das entsprechende Gesetz nun geändert werden. Schon bald sollen Erziehungsberechtigte nicht mehr am ersten Tag mit ihrem Nachwuchs zum Arzt gehen und sich ein Attest ausstellen lassen müssen, sondern erst ab dem vierten Tag. "Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig", sagte Karl Lauterbach der "Bild am Sonntag".

Kein langes Warten auf neue Regelung

Die noch bessere Nachricht ist die, dass Eltern angeblich gar nicht mehr lange auf die neue Änderung warten müssen. Der Politiker betont, dass das Gesetz in seiner überarbeiteten Form "am besten noch in dieser Erkältungssaison im Winter" gelten soll. Einen genauen Termin gibt es zwar noch nicht, aber es macht Hoffnung auf Entlastung für viele Familien. Bis es offiziell ist, gilt es weiterhin: Am ersten Tag, an dem man sich krankschreiben lassen muss, weil man das eigene Kind pflegen muss, ist der Gang zum Arzt oder zur Ärztin nötig, um sich ein Attest ausstellen zu lassen.

Verwendete Quellen: bundesgesundheitsministerium.de, spiegel.de, tagesschau.de

Brigitte

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