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Gibt es mein Lieblingsparfüm bald nicht mehr? EU plant Verbot für Duftstoffe

Gibt es mein Lieblingsparfüm bald nicht mehr? EU plant Verbot für Duftstoffe
© Africa Studio/Fotolia
Geht es nach der EU-Kommission, müssen Parfüm-Hersteller bald ihre Rezepturen ändern: Drei wichtige Duftstoffe stehen im Verdacht, Allergien auszulösen, und sollen verboten werden. Wie Branche und Gesundheits-Experten darauf reagieren.

Ein nervöses Raunen geht durch die Kosmetik-Branche, seit die Europäische Union im Dezember 2012 das erste Mal ankündigte, Duftstoffe in Parfüms und Cremes strenger reglementieren zu wollen. Nun setzt die EU-Kommission noch einen drauf, indem sie drei Stoffe verbieten will, die bislang in geringer Dosierung erlaubt waren. Grund: Allergikerinnen könnten darauf mit Hautreizungen, Ausschlag oder Ekzemen reagieren. Zwar würde durch das Verbot kein Duft vom Markt verschwinden, doch selbst Parfümhäuser wie Chanel, Dior, Yves Saint Laurent oder Hermès müssten einige ihrer Rezepturen ändern.

Konkret geht es um HICC, Atranol und Chloratranol - Duftstoffe, die nicht nur in Parfüms, sondern auch in Haushaltsreinigern eingesetzt werden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit etwa spricht HICC "ein hohes allergenes Potenzial" zu und fand es bei einer Untersuchung in knapp einem Drittel von 17 Duftwässern. Die Behörde kritisiert, dass der Duftstoff weiterhin verwendet wird, obwohl den Herstellern bekannt ist, dass manche Menschen Allergien davon bekommen.

Ähnlich sieht es auch bei den beiden anderen Stoffen aus, die die EU gern verbieten möchte. "Atranol und Chloratranol sind Bestandteile des Eichenmooses, eine der am meisten verwendeten Duftnoten bei Parfüms", erklärt die Kölner Dermatologin Dr. Uta Schlossberger, Sprecherin des Bundesverbandes der Dermatologen. Parfümeure lieben das Moos, das vor allem in Frankreich, Griechenland und auf dem Balkan angebaut wird, nicht nur wegen seines charakteristischen Waldgeruchs, sondern weil es zugleich die Haltbarkeit des Produkts verlängert. Einige Hersteller haben bereits auf ein mögliches Verbot reagiert und Alternativen gesucht. So ist es den Duftexperten von Guerlain gelungen, ein allergieauslösendes Molekül im Eichenmoos zu ersetzen. Andere Parfümeure haben das Moos ganz durch Patschuli- und Vetiver-Noten ausgetauscht. Wieder andere nutzen synthetische Moos-Aromen, um den Waldduft zu imitieren.

Uta Schlossberger hält nicht viel von einem generellen Verbot, wie es die neue Kosmetikverordnung vorsieht. "Eichenmoos ist sowieso nur noch in extrem geringer Konzentration erlaubt - wir sprechen hier von 0,001 Prozent bei Parfüms." Wichtiger wäre der Hautärztin, dass auf den Packungen deutlicher steht, was wirklich drinsteckt - "außer bei 26 sehr allergenen Duftstoffen müssen die Hersteller die Substanzen nicht genau angeben". Doch gerade diese Information sei für Allergikerinnen entscheidend, um das Produkt meiden zu können. Schließlich können Rötungen, Jucken, Schwellungen, nässende Haut oder Ekzeme schon durch einen einzigen Hautkontakt ausgelöst werden.

Ein umstrittenes Gesetz

Auch Naturkosmetik-Hersteller sind beunruhigt, denn neben den genannten Stoffen stinken den EU-Experten auch acht Substanzen, die in natürlichen Produkten vorkommen. Darunter Limonen, das in Orangen, Zitronen und Bergamotte steckt, sowie Citronellol, das in Rosen- oder Geranienöl vorkommt. Diese Stoffe müssen jetzt schon wegen ihres allergenen Potenzials auf der Inhaltsstoffliste genannt werden, bald sollen zudem strengere Grenzwerte gelten.

Kein Wunder also, dass die Kosmetik-Branche eher skeptisch auf das angestrebte Nein zu bestimmten Substanzen reagiert. "Wir finden die Information über einen verwendeten Inhaltsstoff wichtiger als ein generelles Verbot", sagt etwa Birgit Huber, stellvertretende Geschäftsführerin beim Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW). Sie weist darauf hin, dass viele Firmen schon seit Jahren freiwillig die Konzentrationen gesenkt haben, wie z. B. bei HICC. Nur die EU-Kommission sei damit noch nicht zufrieden gewesen.

Auf der Online-Plattform Parfumo hat sich bereits eine Petition etabliert. Angelika Förster, Mitverfasserin dieser Aktion, stellt fest: "Wir sagen ja zu Information und Transparenz - nein zu Bevormundung. Eine Überreaktion würde ein altes und wunderbares europäisches Kunsthandwerk so sehr beschränken, dass es daran kaputt gehen könnte." Die Parfüm-Community steht ihr bei: In vier Wochen haben bereits über 2500 Unterstützer die Petition gegen das EU-Verbot unterzeichnet.

Was es konkret für die Verbraucher bedeutet, falls die Mitgliedsstaaten und das Europa-Parlament dem Verbot für HICC, Atranol und Chloratranol zustimmen? "Vor Ende 2014 rechnen wir nicht mit einer Gesetzesänderung, und dann wird es Übergangsfristen von zwei bis fünf Jahren für die Produkte geben", erklärt Birgit Huber. Leise lässt sie aber auch etwas Kritik an den Plänen durchblicken: "Man sollte bedenken, wie sinnvoll es überhaupt ist, einen zwar allergenen, aber gut untersuchten Stoff durch einen zu ersetzen, der bis jetzt zwar unauffällig war, dafür aber viel weniger erforscht wurde." Bis zum 14. Mai gibt es noch eine öffentliche Konsultation zu den Plänen der EU, bei der Hersteller und Verbände ihre Meinung zu dem geplanten Duftstoff-Verbot äußern können.

Text: Markus Brügge BRIGITTE 09/2014

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