"In Läden gibt es grundsätzlich kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen", so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das heißt, jedes Geschäft, das ein Kosmetikprodukt zurücknimmt, macht das aus Kulanz. Das jeweilige Rückgaberecht bestimmt der Händler: ob mit oder ohne Bon, gegen Gutschein, nur gegen ganz bestimmte Produkte oder eben gar nicht. Gerade im Bereich Kosmetik gibt es aber viele größere Ketten, die unbenutzte Kosmetik ganz selbstverständlich zurücknehmen - sogar gegen Bargeld. Bei "Douglas" zum Beispiel kann Kosmetik unkompliziert umgetauscht werden. Auch bei "DM" und "Rossmann" ist ein Umtausch in der Regel kein Problem.
In Online-Shops hat man das Recht, zu retournieren. "Beim Kauf im Internet besteht bei Kosmetika ein Widerrufsrecht", so Rehberg. 14 Tage lang kann die Ware zurückgeschickt werden, ab 40 Euro sogar kostenfrei. Den Artikel bei Ebay zu versteigern ist eine weitere Option.
Sie haben dieses wahnsinnig teure Parfüm zu Weihnachten geschenkt bekommen, sprühen es auf und stellen fest, dass Sie den Duft nicht mögen? Ein grundsätzliches Rückgaberecht für Kosmetikprodukte gibt es im Ladengeschäft nicht (s. 1. Fall). Einige Geschäfte wie zum Beispiel "Rossmann" nehmen gegen Kassenbon allerdings sogar benutzte Produkte zurück. Im Einzelfall auch ohne Kassenbon – dann gegen einen Sachwert. Dies passiert allerdings immer auf Kulanzbasis.
Und beim Kauf im Online-Shop? Gemäß Widerrufsrecht kann sogar gebrauchte Kosmetik zurückgegeben werden. Dies hat das Oberlandesgericht in Köln bestätigt. "Ab 40 Euro Warenwert kann die Sendung kostenlos zurückgeschickt werden", sagt Kai Renchen, Geschäftsführer des Online-Stores Parfumdreams.de.
Wer mal wieder einen Flohmarkt plant: Hier sind Düfte absolute Verkaufsschlager, auch angebrochene. Auf Trödlermärkten wimmelt es nur so von Parfümliebhabern.
Für alle, die partout nichts weggeben oder wegschmeißen wollen: Haarshampoo eignet sich super für die Handwäsche von feiner Wolle, Gesichtscreme kann auch mal für Hände oder Füße herhalten und Düfte als Schuh-Deo.
Ach, diese Werbung war aber auch verführisch: "Glatte Haut, über Nacht!" Aber alles was Sie über Nacht von der Creme bekommen haben, sind Pusteln. Leider genießen Sie im Einzelhandel nur bei einem Mangel Gewährleistungsrechte, können also neue Ware verlangen. Und bei einer Unverträglichkeit handelt es sich nicht um einen Mangel. Aber was genau ist ein Mangel? "Zum Beispiel, wenn die Creme ausgetrocknet ist", erklärt Julia Rehberg.
Natürlich kann man in jedem Fall auf die Kulanz der Händler hoffen. Und die ist glücklicherweise weit verbreitet. In Online-Shops dagegen gilt auch hier das Widerrufsrecht wie im 2. Fall. Die Ware kann innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden.
Oder Sie verschenken das Produkt einfach weiter. Freundin, Mama oder Schwester haben ja meist eine andere Haut- oder Haarbeschaffenheit. Außerdem gibt es im Internet Tauschbörsen wie Bambali.net. Hier können Sie auch gebrauchte Kosmetikprodukte anbieten.