Anzeige

Tag der Autoversicherung: Zehn informative Punkte zur Kfz-Versicherung

Am 1. Februar ist wieder Tag der Autoversicherung. Für den Verbraucher gibt es bei den verschiedenen Kfz-Versicherungen einiges zu beachten.

Deutsche und Autos - eine innige Beziehung. Über die richtige Versicherung Bescheid zu wissen, lohnt sich. Denn die bietet im Idealfall optimalen Schutz für den Fahrer, das Auto und die anderen Verkehrsteilnehmer. Zum Tag der Autoversicherung am 1. Februar folgen zehn wichtige Fakten rund um die Kfz-Versicherung.

1. Verschiedene Kfz-Versicherungen im Überblick

Es gibt verschiedene Autoversicherungen mit bestimmten Standards, die diese erfüllen müssen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend, die Kaskoversicherung hingegen freiwillig. Allerdings muss man ohne Kasko mit erheblichen Kostensteigerungen im Falle eines Unfalls oder bei einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Fahrzeughalter müssen sie für jedes Fahrzeug gesondert abschließen. Sie deckt die Gefährdungshaftung und das Verschulden ab. Das bewahrt Fahrzeughalter vor Folgekosten aus Unfällen und Betriebsschäden. Die Versicherungsgesellschaften ermitteln die Höhe des Beitrages anhand verschiedener Faktoren und räumen dem Versicherten eine Art Schadensfreiheitsrabatt für Jahre ohne Unfälle ein. Faktoren für die Ermittlung der Beitragshöhe können unter anderem Fahrzeugart, Emission und Fahrleistung des Versicherungsnehmers sein.

Kfz-Teilkaskoversicherung

Teil- und Vollkaskoversicherungen sind in Deutschland nicht verpflichtend. Eine Teilkaskoversicherung sollte man aber unbedingt abschließen. Der Leistungsumfang wird durch den Abschluss einer Kaskoversicherung deutlich erweitert. Dazu gehört der Schutz vor Bränden, Explosionen oder Glasbrüchen.

Kfz-Vollkaskoversicherung

Bei Vollkaskoversicherungen zählen Leistungen auch im Falle von Vandalismus, selbst verschuldeten Unfällen und neuerdings sogar grober Fahrlässigkeit. Oftmals bieten Versicherer zusätzlich auch Schutzbriefe mit einer Vollkaskoversicherung an. Diese beinhalten exklusive Leistungen wie zum Beispiel besonders schnelle Hilfe bei einem Unfall.

2. Wahl der richtigen Kfz-Versicherung

Die Wahl der richtigen Kfz-Versicherung sollte gemäß der eigenen Anforderungen, aber auch der potenziellen Risiken, getroffen werden. Ein unpassender Vertrag ist schnell zu teuer oder deckt Risiken nicht vollständig ab. Bei der Haftpflichtversicherung ist die Höhe der Beiträge entscheidend, nicht der Leistungsumfang. Um die passende Kaskoversicherung zu finden, vergleicht man am besten die Kosten mit den Leistungen.

Gebrauchtwagen richtig versichern

Gebraucht- wie Neuwagen sind gleichermaßen umfassend gegen alle Risiken abzusichern. Die Autoversicherung für ein gebrauchtes Fahrzeug ist allerdings oft teurer. Das hängt zum einen vom Fahrverhalten des Fahrers ab, zum anderen aber auch vom Alter des Fahrzeugs und seinen individuellen Eigenschaften.

Neuwagen richtig versichern

Bei einem Neuwagen ist die Sachlage anders. Hier wird ein neuer Vertrag für ein neues Auto abgeschlossen. In der Regel bekommt man einen ganz normalen Vertrag zur Haftpflichtversicherung, auf den sich Rabatte aus Altverträgen anrechnen lassen. Wer bei der Anschaffung des Neuvertrages bestimmte Kriterien für die Beitragsbemessung berücksichtigt, spart Kosten.

3. Teilkasko oder Vollkasko: Welcher Schutz geeignet ist

Eine Teilkaskoversicherung sollte jeder Fahrzeughalter haben. Denn in der Regel reicht der Leistungsumfang der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht nicht aus. Die Vollkaskoversicherung bietet deutlich mehr Service und schützt auch vor unwahrscheinlichen Schäden. Wenn man den geeigneten Versicherungsschutz für das Auto finden will, gilt es unbedingt die einzelnen Vertragsbestandteile zu prüfen und abzuwägen, in welchen Bereichen dringend Schutz benötigt wird.

4. Bei einem Unfall richtig handeln

Um bei einem Schadensfall wichtige Fristen und Leistungen der Versicherung nicht zu verpassen, sollte man wie folgt vorgehen:

- Nach dem ersten Schock ruhig bleiben und Versicherungs- sowie Kontaktdaten mit den Beteiligten austauschen

- Alles was über einen Blechschaden hinausgeht oder wenn ein ausländisches Fahrzeug involviert ist, benötigt eine Unfallaufnahme durch die Polizei, die gegebenenfalls zusammen mit dem Rettungsdienst zu rufen ist

- Die Frist der Versicherung für eine Meldung des Schadens liegt bei einer Woche, man sollte den Unfall aber so schnell wie möglich anzeigen

5. Autoversicherung kündigen: Das ist zu beachten

Hier ist wichtig, die Kündigungsfristen der Autoversicherung zu beachten. Denn außerhalb dieser Fristen ist eine Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich kann man die Kfz-Versicherung immer kündigen, allerdings wird die Kündigung erst zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam. Ausnahmen bestehen im Falle eines Schadens, einer Erhöhung der Beiträge sowie einer Veränderung der Typ-Einstufung und der Schadensklasse. Kündigen sollte man aber erst, wenn man eine neue Versicherung gefunden hat - das will auch der Gesetzgeber so.

Bei Teil- und Vollkaskoversicherung gibt es im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine gesetzliche Vorgabe. Benutzt man unversichert ein Auto, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. Die Kosten für Schäden an Personen und Sachschäden übernimmt im Regelfall der Verbraucher. Auch die bisher gewährte Schadensfreiheitsklasse wird dann rückwirkend zurückgestuft. Eine Kündigung der Kfz-Versicherung muss fast immer schriftlich erfolgen.

6. Versicherung problemlos wechseln

Die Kündigungsfrist einer Autoversicherung beträgt in der Regel einen Monat. Der Wechsel einer Kfz-Versicherung erfordert keine Begründung für die fristgerechte Beendigung des Vertrages. Beim Versicherungswechsel sind vor allem die Modalitäten des neuen Vertrages zu beachten. Wichtig sind zum Beispiel die Leistungen zu den Schadenfreiheitsklassen sowie zur Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

7. Wie sich die Versicherungsprämie zusammensetzt

Grundsätzlich sind Versicherer in ihrer Entscheidung über die Zusammensetzung der Versicherungsprämie frei. Dennoch ziehen Versicherungsgesellschaften einige gemeinsame Grundlagen für die Berechnung der Beiträge heran. Das können statistische Werte wie die Regional- oder Typklasse sein. Auch die entstandenen Schäden an Dritten sind für die Berechnung der Beiträge für die Haftpflichtversicherung maßgeblich. Bei der Vollkaskoversicherung fließt noch die Höhe der selbstverursachten Schäden mit in die Statistik ein.

Auf dieser Grundlage ermitteln Versicherungsgesellschaften die Höhe der Beiträge. Anhand der Anzahl und der Art der versicherten Fahrzeuge und ihrer Schäden entsteht der finale Preis. Wie Kfz-Versicherungen den Beitrag ermitteln, hängt auch von der individuellen Fahrleistung des Fahrzeughalters ab. Nach dem Leistungsfall kann die Versicherungsprämie ansteigen und die Schadenfreiheitsklasse sinken.

8. Selbstbeteiligung verringert Beitragssatz

Wie sich die Selbstbeteiligung auf den Beitragssatz auswirkt, entscheiden die Versicherer im Rahmen der Vertragsgestaltung. Grundsätzlich müssen Versicherungsunternehmen Verbraucher über alles Relevante informieren. In der Regel ist die Selbstbeteiligung für jeden Schaden in voller Höhe fällig. Dafür gibt es die Möglichkeit, Beiträge durch die Selbstbeteiligung deutlich zu senken. Wie sich das auf den Beitragssatz auswirkt, ist immer im jeweiligen Vertrag festgelegt und lässt sich beim Versicherer erfragen.

9. Was tun, wenn die Autoversicherung nicht zahlt?

Probleme bei der Schadensregulierung kommen meist dann vor, wenn der Unfallhergang unklar ist. Ein exaktes Protokoll über den genauen Ablauf ist daher die wichtigste Maßnahme, mit der sich Betroffene schützen können. Wenn die Autoversicherung trotzdem nicht zahlen will, kann das Grund für ein Sonderkündigungsrecht sein. Unter Umständen besteht sogar das Anrecht auf einen eigenen Gutachter. Im Falle einer Zahlungsverweigerung sollte man unbedingt fachlichen Rat eines Anwalts einholen.

10. Welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind

Grundsätzlich sollte man mindestens eine Teilkaskoversicherung abschließen. Zusätzlich gibt es die Option zur privaten Unfallversicherung sowie zur Auslandsversicherung. Die private Unfallversicherung ist dann sinnvoll, wenn darin Unfälle mit dem Fahrzeug eingeschlossen sind. Oft decken Unfallversicherungen auch Schäden bei den Mitfahrern ab, was für Vielfahrer und Familien eine attraktive Lösung sein kann. Auch ein Makler kann bei der Auswahl der entsprechenden Versicherungen helfen.

SpotOnNews

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel