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Ekaterina Leonova Warum sie nicht als Tanzlehrerin arbeiten darf

Ekaterina Leonova
© Sebastian Reuter / Getty Images
Keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu haben, bereitet der Ex-"Let's Dance"-Tänzerin Ekaterina Leonova große Sorgen. Das Auslandsamt stellt klare Forderungen, damit sie bleiben darf.

Es wäre nicht nur für Ekaterina Leonova, 34, eine schlimme Situation, sondern auch für ihre zahlreichen Fans. Der gebürtigen Russin droht die Abschiebung aus Deutschland.

Ekaterina Leonova: Ende bei "Let's Dance"

In den vergangenen Jahren wurde bereits öfter darüber berichtet, dass Ekaterina keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hat. Doch die jährliche Verlängerung ihres Vertrages als Profitänzerin bei "Let's Dance" rettete sie bisher jedes Mal vor einer Ausweisung – bis jetzt. Ekats Vertrag ist ausgelaufen und wird auch nicht verlängert. Eine Entscheidung, die RTL und Ekaterina Leonova gemeinsam getroffen haben?

Wichtig ist jetzt, dass die 34-Jährige bald wieder einen Job bekommt, doch das ist nicht so einfach, denn Ekat darf in Deutschland nicht jede Arbeit ausüben. "Ich brauche auch definitiv etwas im BWL-Bereich. Viele fragen mich, wieso ich nicht als Tanzlehrerin arbeiten kann. Das darf ich aber nicht", erzählt Ekaterina in einem Live-Video auf Instagram.

Profitänzerin braucht dringend einen geeigneten Job

Das Auslandsamt fordert, dass Ekaterina in dem Bereich hauptberuflich arbeitet, den sie auch studiert hat, sprich BWL. Eigentlich kein Problem, Ekat würde gerne in diesem Bereich tätig werden. "Am liebsten würde ich im Marketing oder der Personalentwicklung arbeiten. Ich mag kreative Aufgaben und die Arbeit mit Menschen."

Doch auch das Tanzen will Ekaterina auf keinen Fall aufgeben, sagt sie, und genau das macht die Job-Suche etwas schwierig. "Bei mir ist es so, dass ich nicht einfach nur einen Job brauche. Ich brauche einen Job mit der Möglichkeit auf Freistellung, da ich TV-Projekte oder andere Events habe mit dem Tanzen. Deswegen wäre es schön, wenn man ein bisschen Freiheiten bekommt und ein, zwei Tage freinehmen kann. Das ist natürlich nicht selbstverständlich und das kann ich verstehen, dass nicht jeder Arbeitgeber das mitmacht."

Bei einer Follower-Zahl von über 200.000 dürfte sich doch bestimmt bald ein geeigneter Arbeitgeber finden lassen.

Dieser Artikel ist ursprünglich auf GALA.de erschienen.

Verwendete Quelle: instagram.com

jno Brigitte

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