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Coronavirus: Veranstaltungen abgesagt - bekomme ich mein Geld zurück?

Jemanden wird ein Ticket übergeben
© jdwfoto / Shutterstock
Fußballspiele, Konzerte, TV-Shows – wegen des Coronavirus werden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt. Und nun stellt sich die Frage: Bekomme ich mein Geld zurück?

Was passiert mit gekauften Tickets?

Keine Sorge! Egal ob Sportevents oder Konzerte – hat man sich bereits ein Ticket gekauft, hat man auch das Recht darauf, sein Geld wieder zurück zu bekommen. Denn bei einer abgesagten Veranstaltung ist der Veranstalter dazu verpflichtet, den Preis des Tickets vollständig zu erstatten. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, das bedeutet, dass Veranstalter selbst im Kleingedruckten dem nicht entgehen können. Deshalb: hartnäckig bleiben!

Allerdings bezieht sich die Rückerstattung nur auf den Wert des Tickets. Versandkosten und Servicegebühren müssen nicht unbedingt zurückerstattet werden. Da ist es dann wirklich davon abhängig, was im Kleingedruckten steht. Wichtig ist trotzdem, das Originalticket aufzuheben, auch wenn es nutzlos geworden ist. Warum? Die Rückabwicklung kann dadurch vereinfacht werden. 

Kann ich mich mit einem Gutschein zufriedengeben?

Wenn man sich mit einem Gutschein zufriedengibt, spricht natürlich nichts dagegen. Aber es ist kein Muss! Vielleicht wollte man nur ein ganz spezielles Spiel oder Konzert sehen. Deshalb: Will man lieber sein Geld zurück, steht das einem auch zu. Besucher können darauf beharren. 

Und bei einer Dauerkarten?

Da gelten natürlich auch die gleichen Regeln wie bei einem Einzelticket. "Der Wert der Dauerkarte muss in diesen Fällen entsprechend herabgesetzt werden. Wer eine Karte für alle 17 Heimspiele seines Vereins hat, davon aber nur zwölf besuchen kann, weil fünf Spiele ohne Zuschauer ausgetragen werden, kann Geld zurückverlangen. Dasselbe gilt auch für Inhaber von Theater-Abonnements." , erklärt Martin Schmidt-Kessel, Professor für Verbraucherrecht, gegenüber "tagesshow.de".

Wie sieht es mit Anreise, Hotel und Co. aus?

Was das "Drumherum" betrifft, gestaltet sich das Ganze etwas schwieriger als beim Ticketpreis. Denn rein theoretisch könnte man ja immer noch die Fahrt und die Nacht im Hotel wahrnehmen – auch wenn das nicht mehr ganz so sinnvoll erscheint. Die Bahn hat immerhin bei solchen Fällen angekündigt, kulant zu sein, und Tickets zurück zunehmen. Bei den Übernachtungen kommt es tatsächlich darauf an, was im Einzelnen mit dem Hotelbetreiber vereinbart wurde. In solchen Fällen kann auch die Rücktrittsversicherung eingreifen, sofern man eine abgeschlossen hat. 

Verwendete Quelle: tagesshow.de

cr

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