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Reisewarnung: Das können Urlauber nun tun

Die weltweite Reisewarnung bis 14. Juni macht Urlaubern und Veranstaltern zu schaffen. Das bieten TUI und Co. ihren Kunden nun an.

Die deutschen Reiseveranstalter reagieren auf die Verlängerung der weltweiten Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Bis einschließlich 14. Juni haben Studiosus, TUI, die FTI Group und DER Touristik ihre Reisen abgesagt. Kunden dürfen auf Entschädigungen hoffen.

Studiosus

Auch wenn die ersten Sommerferien erst eine Woche nach derzeitigem Auslaufen der Warnung am 22. Juni beginnen, sieht sich Studiosus gezwungen, alle Reisen mit Abreise bis einschließlich 14. Juni zu streichen. Alle gebuchten Gäste sollen innerhalb von zwei Wochen ihre Absagebriefe erhalten. Die Anzahlungen von betroffenen Kunden werden nach Auskunft des Veranstalters "parallel dazu" rückerstattet. Wie es mit Reisen ab dem 15. Juni aussieht, darüber wird Studiosus entscheiden, sobald "Lageeinschätzungen der Bundesregierung und des Auswärtigen Amt" vorliegen. Bis dahin gelten die üblichen Umbuchungs- und Stornobedingungen.

TUI

Auch TUI schließt sich dem an und pausiert Reisen bis zum 14. Juni. Das Unternehmen geht von einer schrittweisen Öffnung der Urlaubsregionen aus, da die Länder und Regionen Europas unterschiedlich von Einschränkungen betroffen seien, erklärt TUI. Hubert Kluske, Geschäftsführer Vertrieb und Marketing, rechnet damit, dass die Saison später starten wird: "Der Schwerpunkt wird sich in den Spätsommer verschieben."

Kunden, die bis Ende Juni ihre nächste Reise buchen oder umbuchen, erhalten laut TUI einen Treuebonus von bis zu 100 Euro pro Person. Eine Zusatzgutschrift von 150 Euro gibt es für jene, die sich statt für eine Auszahlung für ein Reiseguthaben entscheiden.

FTI Group

Ähnlich sieht es bei der FTI Group aus. Auf Anfrage teilte das Unternehmen mit, dass man Gästen, "deren Urlaub mit Abreise zwischen 16. März und 14. Juni 2020 aufgrund der Corona-Krise abgesagt wurde, ein Urlaubsguthaben in Höhe der bereits geleisteten Zahlungen" anbietet. Alternativ können Gäste die Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen anfordern.

Ausgenommen von dieser Regelung seien Buchungen mit Abreisen vom 16. Mai bis einschließlich 14. Juni 2020 nach Deutschland, Österreich, Polen, in die Schweiz und in die Niederlande. Grund dafür ist, dass man mögliche bilaterale Vereinbarungen mit den genannten Ländern erwarte, die Einreise und Urlaubsaufenthalte vor dem 14. Juni 2020 ermöglichen. Für die Zukunft bleibt der Reiseveranstalter trotzdem positiv, "letztlich sind wir jedoch von den Entscheidungen der Regierungen abhängig", heißt es weiter.

Kabinett schließt sich Auswärtigem Amt an

Am 29. April hatte das Bundeskabinett den Vorschlag des Auswärtigen Amts angenommen und die bestehende, weltweite Reisewarnung aufgrund der Corona-Pandemie bis einschließlich 14. Juni verlängert. Weiterhin bestünden "starke und drastische Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und weltweite Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern". Somit sollten weiterhin alle deutschen Touristen bis zur Rücknahme dieser Warnung auf das Reisen ins Ausland verzichten. Der Beschluss gelte vorerst "bis auf Weiteres".

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