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Mobbing am Arbeitsplatz: Eine Frau wehrt sich

Kaltgestellt, ausgegrenzt und aus dem Job gemobbt - so geht es vielen Müttern. Eine wehrt sich jetzt gegen das Mobbing am Arbeitsplatz. Sule Eisele zieht vor Gericht und fordert 500 000 Euro.

Dass etwas faul ist, ahnt Sule Eisele schon, als sie am 11. April 2007 eine E-Mail ihres Arbeitgebers R+V Versicherungen liest, die sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet. Da ist sie im achten Monat schwanger. Überschwänglich wird der Mann, den sie für ihre Vertretung hält, willkommen geheißen. Ihr wird herzlich für ihre Tätigkeit gedankt. "Merkwürdig aufgeblasen dafür, dass ich sofort nach dem Mutterschutz zurückkomme", wundert sich die 39-Jährige. Zwei Tage später bestellt ihr Vorgesetzter die Versicherungsbetreuerin zur Übergabe ihres Arbeitsplatzes ein. Sie erfährt, dass die Firma davon ausgeht, sie werde höchstens Teilzeit arbeiten, wenn sie nach der Geburt zurückkehrt. Sie widerspricht empört. Nach dem Termin erleidet sie einen Nervenzusammenbruch. Ihr Frauenarzt beruhigt sie: "Denken Sie jetzt nur an Ihr Kind! Sie haben doch einen Rechtsanspruch auf Ihren Arbeitsplatz!" So steht es zumindest im Gesetz: Nach Rückkehr aus dem Mutterschutz, also acht Wochen nach Geburt, besteht Anspruch auf den alten Job.

Einen Tag, bevor ihr Mutterschutz ausläuft, wird Sule Eisele von ihrem Chef zum Personalgespräch geladen. Sie betont, dass sie ihre alte Arbeit wieder antreten will, ihr Mann kümmere sich um das Baby und die ältere Tochter, und sie sorge allein für das Einkommen der Familie.

Der Ton wird rauer. Wenn sie unbedingt eine volle Stelle wolle, dann könne sie ja im nahe gelegenen Bad Schussenried anfangen. Der Haken: Sule Eisele arbeitet hauptsächlich auf Provisionsbasis, und der Bezirk gilt als "wirtschaftlich aussichtslos", sagen ihre Anwälte, die sie sich einige Monate später nimmt, Professor Dr. Klaus Michael Alenfelder und Frank Jansen.

Nach ihrer Mutterschutzzeit kehrt Sule Eisele pünktlich in ihr Büro zurück. Sie ist extrem nervös. An ihrem alten Schreibtisch sitzt ihr Nachfolger. Sie fühlt sich kaltgestellt. Der Zugang zur Firmen-EDV ist für sie gesperrt, sie kann keine Berechnungen machen, ohne EDV kann sie nicht arbeiten. Nach ein paar Tagen bleibt sie zu Hause, krankgeschrieben wegen Depressionen und Magenkrämpfen. Dann soll sie sich an ihrem neuen Arbeitsplatz in Bad Schussenried vorstellen. Dort sagt man ihr, man werde sich melden, sobald man sie brauche. Niemand meldet sich. Bis jetzt. Im Januar 2008 reichen ihre Anwälte Klage ein.> Für sie gibt es keinen Zweifel: ein Fall von Mobbing am Arbeitsplatz.

Sie sehen einen massiven Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Klaus Michael Alenfelder spricht von einem längst überfälligen Präzedenzfall: "Es gibt in Deutschland immer noch viele Frauen, die aus ihrem Job gedrängt werden, sobald sie schwanger sind. Aber sie wagen es nicht zu klagen." Die Anwälte fordern 500 000 Euro für die Klägerin. Darin sind Schmerzensgeld und Schadensersatz für die (auch künftigen) Einkommensverluste enthalten.

R+V gibt dazu keine Auskunft. Die Presseabteilung teilt lediglich mit: "Hier wurde niemand diskriminiert. Wir bitten um Verständnis, dass wir im laufenden Verfahren dem Gerichtstermin nicht vorgreifen wollen." Alenfelder geht von einem zähen, langen Rechtsstreit aus: "So ein Unternehmen versucht das einfach auszusitzen."

Sule Eisele hat bisher viel Solidarität erfahren, sie zeigt einen Stapel Briefe, der bei ihr auf dem Küchentisch liegt: "Man ahnt gar nicht, wie viele Frauen etwas Ähnliches durchmachen." Und immer, wenn sie nachts mal wieder schlecht schläft, sagt sie sich wie ein Mantra: "Wenn ich das nicht durchziehe - wer dann?"

Anlaufstellen für Opfer

Gesetz gegen Diskriminierung

Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es soll Benachteiligungen wegen Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Identität verhindern oder beseitigen - sowohl am Arbeitsplatz als auch im privaten Sektor. Betriebe müssen eine Beschwerdestelle einrichten und gegen Mitarbeiter vorgehen, die andere diskriminieren.

Mehr Infos:

Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Tel. 030 18/555 18 55 oder online www.antidiskriminierungsstelle.de

Deutscher Antidiskriminierungsverband, www.dadv.de

Antidiskriminierungsverband Deutschland, www.antidiskriminierung.org

Text: Nina Poelchau BRIGITTE Heft 12/08

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