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Neues Gesetz: Jetzt darfst du deinen Chef fragen, was deine Kollegen verdienen 💰

Gleiches Gehalt bei gleicher Position? Sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht. Ein neues Gesetz soll die Lohn-Lücke schließen.

Noch immer verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt weniger als Männer – und das bei gleicher Arbeit. Ein neues Gesetz soll ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit sein: Das sogenannte Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) besagt, dass Angestellte sich schlau machen dürfen, was Kollegen in ähnlichen Positionen eigentlich so verdienen.

Am 6. Januar ist es nun so weit: Erstmals ab diesem Tag können Beschäftigte einen sogenannten Auskunftsanspruch stellen. 

Das Ziel: Gleiches Gehalt bei gleicher Position

Abgesegnet hatte das Bundeskabinett das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit" bereits Anfang 2017. Konkret bedeutet das EntgTranspG:

Das Gesetz gibt allen Männern und Frauen einen individuellen Auskunftsanspruch, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Sie können die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für ihre Tätigkeit und eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erfragen.

Sprich: Arbeitest du in einem Betrieb mit mehr als 200 Leuten, hast du einen Anspruch auf Auskunft. Arbeitgeber oder Kollegen müssen aber nicht preisgeben, was eine bestimmte Person verdient. Vielmehr kann z.B. eine Frau das Durchschnittsgehalt von sechs männlichen Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit erfragen. Und ein Mann das Durchschnittsgehalt von sechs Kolleginnen. Lenkt der Arbeitgeber bei einer Lohnlücke nicht ein, kann die benachteiligte Person klagen.

Drei Monate hat ein Arbeitgeber Zeit, um auf Anfragen zu reagieren. Beschäftigte können den Anspruch wiederum laut Bundesfamilienministerium grundsätzlich alle zwei Jahre stellen:

Wird der Auskunftsanspruch dann in der Zeit zwischen dem 6. Januar 2018 und dem 5. Januar 2021 gestellt, gilt abweichend zur eigentlichen Zweijahresfrist eine Wartefrist von drei Jahren. Haben sich die Voraussetzungen wesentlich geändert, ist eine vorzeitige Nachfrage möglich.

Unternehmen ab 500 Mitarbeitern werden durch das Gesetz verpflichtet, darüber zu berichten, wie sie die existierende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen wollen. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben einen Auskunftsanspruch; Beamte und Beamtinnen der Länder und Kommunen jedoch nicht.

"Mit diesem Auskunftsanspruch hat man zukünftig die Möglichkeit, von einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts zu erfahren, wie dort durchschnittlich bezahlt wird", sagte zu Beginn des Jahres die damalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. 

Wie groß ist die Lohnlücke wirklich?

Laut Statistischem Bundesamt ist der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen um 21 Prozent niedriger als bei den Männern. Das liegt unter anderem daran, dass Frauen häufiger in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiten, etwa in der Pflege oder in Dienstleistungsberufen. Werden diese Faktoren herausgerechnet, verdienen Frauen im Durchschnitt aber immer noch 7 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Die Union hatte das Vorhaben der Familienministerin lange Zeit torpediert. Begründung: Das Gesetz sei ein "Bürokratiemonster".

"Das kann so nicht bleiben"

Für Schwesig ein Scheinargument. Im Interview mit "Spiegel Online" sagte sie: "Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, dass Frauen die gleichen Rechte wie Männer haben sollten. Aber ihre Lebenswirklichkeit sieht oft anders aus: Sie haben die niedrigeren Löhne und werden sogar für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt. Das kann so nicht bleiben. Wir sind dazu verpflichtet, diese Unterschiede abzubauen."

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