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Minijobs in Privathaushalten: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Private Haushaltshilfe
© Yuganov Konstantin / Shutterstock
Ob Putzfrau, Gärtner oder Pflegekraft: Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss diese offiziell anmelden. Aber es lohnt sich: Von den Minijobs in Privathaushalten profitieren letztlich alle Beteiligten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Expertenberatung in der BRIGITTE CommunitySie wollen als Minijobber gern Ihre Rente aufstocken? Erfahren, ob Sie als Gartenhilfe unfallversichert sind? Oder eine Haushaltshilfe anstellen und wissen nicht genau, wie? Unsere Expertin Melanie Gladbach hat vom 31. Mai bis zum 14. Juni in unserem Forum Ihre Fragen rund um Minijobs im Privathaushalt beantwortet.

Minijobs in Privathaushalten: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Minijobs in Privathaushalten: Die wichtigsten Fragen und Antworten
© Fairith/ Fotolia.com

Welche Tätigkeiten gehören angemeldet? Wenn eine Person sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen erbringt und dafür eine Bezahlung bis 450 Euro im Monat erhält, gilt das als Minijob. Damit sind Tätigkeiten gemeint wie Putzen, Kochen, Gartenpflege und auch Betreuung von Kindern und alten oder kranken Menschen.

Warum muss ein Minijobber angemeldet werden? Der Minijobber ist dann offiziell unfallversichert und erwirbt Rentenansprüche. Außerdem hat er Anspruch auf Urlaub und erhält Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die anfallenden Lohnkosten bei Krankheit zahlt die Minijob-Zentrale sogar zu 80 Prozent an den Arbeitgeber zurück.

Wer muss sich um die Anmeldung kümmern? Der Arbeitgeber meldet an.

Wie melde ich an? Einfach das Haushaltsscheck-Formular ausfüllen, auch vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen und abschicken. Den Rest erledigt die Minijob-Zentrale für Sie. Das Formular können Sie sich per Post zuschicken lassen oder online ausfüllen und ausdrucken. Hier geht es direkt zur Anmeldung: www.minijob-zentrale.de.

Was hat der Arbeitgeber von einer Anmeldung? Neben dem guten Gewissen entgeht er einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro und kann 20 Prozent der Gesamtausgaben – maximal 510 Euro im Jahr – von der Steuer absetzen. Weiterhin ist der angemeldete Minijobber offiziell unfallversichert. Somit kann der Arbeitgeber bei einem Unfall seiner Haushaltshilfe nicht finanziell zur Kasse gebeten werden.

Was kostet die Anmeldung? Verdient der Minijobber beispielsweise 120 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber gerade mal 17,33 Euro extra. Und nach Ablauf des Jahres kann er diese Kosten steuerlich geltend machen und holt sich so die geleisteten Abgaben vom Finanzamt zurück. Für andere Verdienste einfach den monatlichen Lohn im Haushaltsscheck-Rechner eingeben und die Antwort ablesen: www.minijob-zentrale.de

Muss ich anmelden, wenn ich nur unregelmäßig Hilfe beziehe? Als Faustregel gilt: Wer regelmäßig eine Tätigkeit in einem Haushalt ausübt und bis zu 450 Euro verdient, muss angemeldet werden.

Gelten Minijobs auch für Kinder, die Ferienjobs übernehmen? Ja, auch das sind Minijobs. Hilft zum Beispiel ein Schüler regelmäßig in den Ferien der Nachbars-Dame bei den Einkäufen, ist dieser Minijob anzumelden. Sofern hier der Gelderwerb im Vordergrund steht, kann nicht von einem Gefälligkeitsdienst gesprochen werden.

Was tun, wenn meine Haushaltshilfe nicht angemeldet werden möchte? Schwarzarbeit ist nicht erlaubt. Klären Sie sie über die Notwendigkeit auf - und auch darüber, dass letztendlich auch für sie die Vorteile überwiegen.

Was ist neu seit 2013? Die maximale Verdienstgrenze wurde auf 450 Euro angehoben und alle neu eingestellten Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen.

Wer hilft bei weiteren Fragen? Die Minijob-Zentrale beantwortet Ihre Fragen von Montag bis Freitag, 7 – 19 Uhr, unter der Service-Hotline 0355 – 290 27 07 99. Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist der zentrale Ansprechpartner für geringfügige Beschäftigungen in Deutschland. Ihre Aufgabe ist die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens und die Beratung rund um die Minijobs.

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