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Gekündigt wegen Heirat: "Bei Frauen keine Ausnahme"

Die Frage nach der Familienplanung ist im Vorstellungsgespräch tabu. Ein aktueller Fall zeigt, dass es in der Realität oft anders aussieht. Einer Heilpraktikerin wurde gekündigt - weil sie dem Chef von ihrer Heirat erzählt hatte.
Gekündigt wegen Heirat: "Bei Frauen keine Ausnahme"
© Rick Barrentine/Corbis

Es ist noch gar nicht solange her, dass eine Frau in Deutschland die Erlaubnis ihres Ehemanns brauchte, um arbeiten gehen zu dürfen. Erst Ende der siebziger Jahre wurde das entsprechende Gesetz geändert. Aber dass eine Frau ihren Arbeitgeber fragen muss, bevor sie heiraten darf, das gab es zuletzt im Mittelalter. Doch offenbar wissen das noch nicht alle Chefs, wie die Geschichte von Andrea F. (Name geändert) zeigt.

Im Herbst 2011 hatte die 34-jährige Heilpraktikerin zunächst allen Grund zur Freude: Ihre Hochzeit war für Ende Oktober geplant und danach sollte sie den Neuaufbau eines Kosmetikstudios in Düsseldorf leiten. So hatte ihr Chef es ihr zugesagt - wenn auch nur mündlich. Dass sie für die neue Vollzeitstelle ihre eigene Heilpraktikerpraxis aufgeben musste, nahm sie in Kauf. Als sie aber ihrem Vorgesetzten von ihrer baldigen Hochzeit erzählte, änderte sich alles: Sie erhielt eine E-Mail mit dem vielsagenden Betreff "Berufs-vs. Familienplanung", in der ihr Chef ihr sehr private Fragen stellte: "Für eine Frau in Ihrem Alter ist es 'normal' schwanger zu werden und Kinder zu bekommen. Wir freuen uns über jeden neuen Erdenbürger - müssen jedoch Rücksicht auf unternehmerische Belange nehmen. Ist eine Schwangerschaft 2012 möglich bzw. gewollt - oder können Sie das für nächstes Jahr ausschließen?" Andrea F. erklärte verwundert, dass sie sich auch weiterhin voll auf ihre Karriere konzentrieren wolle. Doch damit konnte sie ihren Vorgesetzten offenbar nicht beruhigen. Vier Wochen nach ihrer Hochzeit kam statt des erwarteten Arbeitsvertrages die Kündigung ins Haus. Die offizielle Begründung: Der Standort in Düsseldorf machte angeblich zu wenig Umsatz, um Andrea F. noch weiter zu beschäftigen.

Die Heilpraktikerin ahnte nach dem Mailverkehr den wahren Grund für die Kündigung und klagte vor dem Landesarbeitsgericht gegen ihren Arbeitgeber. Als Beweis dienten ihr E-Mails mit eindeutigen Formulierungen. So hatte ihr Vorgesetzter erklärt, dass "wir in den kommenden zwölf Monaten mit einer Schwangerschaft bei Ihnen rechnen müssen (das zeigt einfach die Erfahrung in anderen Standorten - Heirat = Schwangerschaft)".

Alexandra Schriefers ist Rechtsanwältin und auf Arbeitsrecht und Kündigungsschutzrecht spezialisiert. Sie vertrat Andrea F. in ihrem Prozess gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber und kennt viele ähnliche Fälle: "Diskriminierungen von Frauen aufgrund des Geschlechts sind keine Ausnahme", erklärt sie im Gespräch mit BRIGITTE.de. "Selbst als Juristin wurde ich am Anfang meiner Karriere in Vorstellungsgesprächen gefragt, wie es denn bei mir mit der Familienplanung aussieht."

Doch anders als im Fall von Andrea F., bei welchem sich der Arbeitgeber durch seinen offenen Mailverkehr selbst verraten hätte, sind Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oft schwer nachweisbar. Gespräche unter vier Augen oder Telefongespräche reichen meist nicht aus, um einen Arbeitgeber vor Gericht zu bringen. Dennoch ermutigt die Rechtsanwältin alle Frauen, für ihre Rechte einzutreten.

Bei Andrea F. hat es sich gelohnt: Neben einem Schadensersatz von rund 11.000 Euro bekam die Klägerin vor allem die Genugtuung, Recht bekommen zu haben. "Zunächst hat uns das Mediengewitter um unseren Fall sehr erstaunt", sagt Alexandra Schriefers. "Doch mittlerweile ist meine Mandantin dankbar für die Unterstützung, die ihr durch die Berichterstattung zukommt." Ein schaler Beigeschmack bleibt dennoch, denn bis heute hat sich Andrea F.’s Arbeitgeber nicht bei ihr entschuldigt.

Text: Teresa Pfützner

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