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Geldtipp von Helma Sick: Abgeltungssteuer

Das Wichtigste über die neue Abgeltungssteuer: So können Sie sich vorbereiten und Ihre Geldanlagen optimieren.

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor!

Drei Viertel der Bundesbürger wissen nicht, was es mit der neuen Abgeltungssteuer auf sich hat. Das ist erschreckend, finde ich. Denn diese neue Steuer, die ab 1.1.2009 eingeführt wird, hat tatsächlich gravierende Auswirkungen, besonders fürs langfristige Sparen - auch für die Altersvorsorge. Hier gilt, wie so oft: Bescheid wissen ist alles. Lassen Sie sich also nicht von der Abgeltungssteuer überraschen, sondern bereiten Sie sich und Ihre Geldanlagen darauf vor.

Noch einmal das wichtigste in Kürze:

Ab 1.1.2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieranlagen einheitlich mit 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. Den Steuerabzug nimmt die jeweilige Bank oder Fondsgesellschaft vor, bei der die Wertpapiere lagern. Allerdings erst dann, wenn die Kapitalerträge und Kursgewinne über dem Steuerpauschbetrag von 801 Euro (Verheiratete 1602 Euro) liegen.

Mit dem Steuerabzug ist Ihre Steuerschuld komplett abgegolten. Sie müssen nichts nachzahlen, bekommen aber auch nichts zurück. Daher der Name "Abgeltungssteuer". Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, können Sie beim Finanzamt beantragen, nach altem Recht besteuert zu werden. Wenn Sie gar keine Steuern zahlen, können Sie beim Finanzamt eine "Nichtveranlagungsbescheinigung" erhalten und diese bei Ihrem Geldinstitut vorlegen, dann erfolgt kein Steuerabzug. Gewinner der Steuerreform sind alle diejenigen, die einen hohen Einkommenssteuersatz haben und die überwiegend auf reine Zinsanlagen wie Tagesgeld, Festgeld oder Anleihen etc. setzen. Sie zahlen künftig nur noch 25 % plus Soli (und eventuell Kirchensteuer) statt jetzt beispielsweise 40 %.

Für die meisten Anlegerinnen und Anleger bringt die Abgeltungssteuer aber eine deutliche Mehrbelastung: Bisher waren Kursgewinne aus Aktien und Aktienfonds nach Ablauf einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei. Die Änderung hat gravierende Folgen, denn der Kursgewinn ist ja der Teil der Rendite, der sich bei längerer Anlagezeit besonders positiv auswirkt.

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BRIGITTE Heft: 14/08 Foto: Quirin Leppert

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