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Geld verschenken, Steuern sparen? Vorsicht!

Um Zinssteuern zu sparen, übertragen viele Eltern Erspartes auf ihre Kinder. Das ist riskant, warnt Finanzexpertin Helma Sick.

Bestimmt haben Sie auch schon daran gedacht: Sie haben den Freibetrag für Zinseinkünfte ausgeschöpft und natürlich keine Lust, Ihre Zinsen oder Dividenden mit dem Fiskus zu teilen. Und deshalb denken Sie daran, Ihr Erspartes teilweise auf Ihre Kinder zu übertragen.

Ich gebe zu, es klingt verlockend, denn Kinder haben ja von Geburt an eigene Freibeträge. Sie könnten also 200 000 Euro zu 4 % für Tochter oder Sohn anlegen - und die Zinseinnahmen steuerfrei kassieren. Denn zum Freibetrag von 801 Euro kommt, wenn das Kind kein anderes Einkommen hat, der Grundfreibetrag von 7664 Euro. Das ergibt 8465 Euro im Jahr.

Was bedeutet es, Geld auf den Namen der Kinder anzulegen?

Sie geben das Geld endgültig aus der Hand! Eltern müssen gegenüber Bank und Finanzamt belegen, dass sie keinen Zugriff mehr auf das Geld haben. Das geht in der Regel nur mit einem Schenkungs- oder Übergabevertrag. Nur solange das Kind noch minderjährig ist, können Eltern übertragenes Geld verwalten.

Kann man später wieder über das Geld verfügen?

Nein, ein Schenkungs- oder Übergabevertrag darf keinerlei einschränkende Klauseln enthalten. Sie können Ihren Kindern nicht vorschreiben, wofür sie das Geld später verwenden sollen, zum Beispiel nach ihrem 18. Geburtstag für eine Wohnungseinrichtung oder den Führerschein. Sie können auch nicht verfügen, dass das Geld wieder an Sie als Eltern zurückfällt, wenn sich die Kinder nicht erwartungsgemäß verhalten. Der Nachwuchs kann also mit dem Geld tun und lassen, was er will: ein Jahr lang in einem Ashram meditieren, sich einen Sportwagen kaufen oder es einfach verjubeln. Und auch wenn Sie die Schwiegertochter nicht mögen oder den Schwiegersohn für einen Hallodri halten - Ihr Geld bekommen Sie nicht zurück. Da niemand wissen kann, wie sich die Beziehung zu den Kindern oder zu deren künftigen Partnern langfristig entwickeln wird, ist also Vorsicht geboten.

Merkt das Finanzamt überhaupt, wenn Geld auf verschiedenen Konten für Kinder angelegt ist?

Sie sollten lieber nicht damit rechnen, dass die Finanzbehörden die Verhältnisse nicht so genau prüfen. Heute können Finanzbeamte per Kontenabruf ganz leicht erfahren, bei welchen Banken Eltern und Kinder Geld angelegt haben. Sie können dann eine Jahresbescheinigung bei der Bank anfordern, aus der die Einnahmen detailliert hervorgehen.

Und die gesetzliche Krankenkasse?

Wenn Ihr Kind mitversichert ist, bleibt es nur dann kostenlos, wenn das Kind im Jahr nicht mehr als 4200 Euro Einnahmen hat plus 750 Euro Sparerfreibetrag und 51 Euro Werbungskostenpauschale (künftig 801 Euro Steuerpauschbetrag). Ein Kind darf insgesamt also 5001 Euro Zinsen/Dividenden einnehmen.

Was passiert, wenn die Kinder volljährig sind?

Volljährige Kinder dürfen derzeit 7680 Euro Einkünfte im Jahr erreichen. Erzielen sie durch Zinsen aus dem übertragenen Vermögen höhere Einnahmen, verlieren die Eltern unter anderem den Anspruch auf Kindergeld, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge.

Gibt es Fälle, in denen sich die Übertragung wirklich lohnt?

Anzuraten ist sie nur, wenn ein großes Vermögen vor dem Ableben verteilt werden soll, um die Schenkungsfreibeträge zu nutzen. In allen anderen Fällen empfehle ich eher, vorhandene Geldanlagen - je nach Situation, Zielen und Risikoneigung - steuerlich zu optimieren.

Buchtipp:

Helma Sick hat ihren Geldratgeber für Frauen "Wenn ich einmal reich wär" neu überarbeitet und um die Abgeltungssteuer erweitert (254 Seiten, 8,95 Euro, Diana).

BRIGITTE 18/08 Foto: Getty Images

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