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Neues Gesetz in Frankreich: Kein Job-Stress mehr nach Feierabend

Frankreich schützt den Feierabend per Gesetz: Seit 1. Januar dürfen Angestellte abends ihre Chefs ignorieren.

Wir sind immer verfügbar

Viele von uns finden es längst normal, dass sich die Grenze zwischen Job und Privatleben in Luft aufgelöst hat: Abends noch die Mail mit der „kleinen Bitte“ vom Chef und im Urlaub die „ganz eilige Frage (sorry!)“ der Kollegin zu dem Termin mit dem neuen Kunden. Und wenn wir krank sind, schleppen wir uns eben zu Hause an den Rechner. Abschalten? Ausgeschlossen!


Aber Abschalten zu können, ist wichtig – wollen wir nicht in den Burnout schlittern und in der Freizeit wirklich für Familie und Freunde da sein. Und auch mal wieder für uns selbst. Nicht nur physisch, sondern auch mental.

Ein Recht auf Abschalten per Gesetz

Frankreich schützt den Feierabend nun per Gesetz: Es gesteht Arbeitnehmern grundsätzlich zu, ihr Smartphone nach Feierabend auszuschalten. Seit dem 1. Januar 2017 gilt eine entsprechende Regelung für alle Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmern.

Allerdings ist in dem Gesetz kein Automatismus enthalten. Die Unternehmensleitung muss sich zwar über die Modalitäten der feierabendlichen Digital-Diät mit Gewerkschaftsvertretern auseinandersetzen. Doch wenn keine Einigung erzielt wird, hat der Arbeitgeber keine Sanktionen zu befürchten.

Deutsche Konzerne schalten schon ab

Tatsächlich gibt es ähnliche Regelungen bei einzelnen deutschen Konzernen schon seit Jahren: Volkswagen etwa schaltet schon seit 2011 die Server für Smartphones nach Dienstschluss ab und fährt sie erst am Morgen wieder hoch. Und ausgerechnet beim Kommunikationsriesen Telekom wurde schon 2010 verfügt, dass kein Mitarbeiter mehr nach Feierabend und im Urlaub erreichbar sein muss. Bei BMW lässt sich die Arbeit nach Feierabend per Stundenkonto abrechnen.

Freizeit ist auch in Deutschland per Gesetz geregelt

Auch in Deutschland gibt es in Sachen Feierabend längst gesetzliche Regelungen. Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass Angestellte das Recht auf eine ungestörte Pause haben. Dort steht: „Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden.“

sar

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