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Fragen zum Geld

Beantwortet von Helma Sick, unabhängige Finanzexpertin in München

Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

Ich bin 50 Jahre alt und überlege, eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Andererseits bin ich der Meinung, dass man sich nicht gegen alles und jedes versichern kann und muss. Ist das eine wirklich wichtige Versicherung?

Ich meine schon! Eine 50-jährige Frau hat heute, statistisch gesehen, die Aussicht, 94 Jahre alt zu werden. Weil Frauen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Männer, ist leider auch ihr Risiko, ein Pflegefall zu werden, deutlich höher. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei Pflegestufe I und Heimunterbringung 1023 Euro monatlich, in Pflegestufe II und III 1279 bzw. 1470 Euro. Für einen Heimplatz müssen Sie aber mit circa 3000 Euro rechnen. Hier hilft eine Pflegezusatzversicherung. Entweder als Pflegekostenversicherung (übernimmt nachgewiesene Pflegekosten für Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung) oder als Pflegetagegeldversicherung (zahlt einen fest vereinbarten Tagessatz, über den frei verfügt werden kann; die Leistungen richten sich dann nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit). Eine Pflegekostenversicherung kostet Sie als 50-Jährige monatlich 55 Euro. Für eine Pflegetagegeldversicherung, die 50 Euro pro Tag absichert, also 1500 in Monat, zahlen Sie einen monatlichen Beitrag von 58 Euro. Wichtig ist, mit der Pflegezusatzversicherung nicht zu lange zu warten. Wie bei allen Risikoversicherungen gilt auch hier: Wer schon gravierende Vorerkrankungen hat, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden. Lassen Sie sich bitte unbedingt beraten, weil Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedliche Leistungen und Bedingungen haben.

Zu vertrauensselig?

1992 habe ich über einen Finanzberater eine Anlage über 20 000 Mark abgeschlossen. Nach 15 Jahren sollten daraus 250 000 Mark werden. Ich bekam beim Abschluss allerdings keinen Vertrag, sondern nur handschriftliche Angaben. Nun ist die Anlage fällig, und der Berater schrieb mir, dass die Anlage nichts erwirtschaftet habe und ich exakt den Betrag zurückbekomme, den ich eingezahlt habe. Jetzt bin ich doch stutzig geworden.

Sie sollten nicht "stutzig" werden, sondern wütend, und zwar auf den Berater und auf sich selbst. Sie sind meiner Meinung nach betrogen worden. Deshalb sollten Sie sich so schnell wie möglich an die Verbraucherzentrale wenden. Vielleicht kann Ihnen dort weitergeholfen werden. Sie werden sich aber auf jeden Fall die Frage gefallen lassen müssen, warum Sie ohne aussagekräftige Unterlagen eine Geldanlage abschließen. Dazu gehören z. B. bei Investmentfonds Verkaufsprospekt, Rechenschaftsbericht und die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und natürlich hätten bei den Renditeangaben sämtliche Alarmglocken klingeln müssen: Um aus 20 000 Mark in 15 Jahren 250 000 zu machen, braucht es eine durchschnittliche jährliche Rendite von 18 Prozent. Das aber ist unmöglich. Einziges Trostpflaster: Sie bekommen wenigstens Ihr eingesetztes Geld zurück.

Abgeltungssteuer umgehen?

Wie kann ich der neuen Abgeltungssteuer entkommen? In welchem Land gibt es Depots, über die das deutsche Finanzamt nicht informiert wird? Oder ist die neue Steuer unumgänglich?

Grundsätzlich können Sie der Abgeltungssteuer nicht entgehen. Warum sollten Sie auch? Eine ähnliche Besteuerung gibt es ja schon in vielen Ländern. Ich warne davor, wegen dieser neuen Steuer abenteuerliche Transaktionen zu tätigen, die Sie vermutlich später bereuen. Glauben Sie mir: Auch nach Einführung der Abgeltungssteuer wird es ein Leben für Anleger geben - und zwar mit guten Geldanlagen, die entweder gar nicht oder nur geringfügig davon betroffen sind. Und wenn Sie noch in diesem Jahr Geld längerfristig, z. B. in Aktienanlagen, investieren, dann entfällt für Sie auf jeden Fall die Abgeltungssteuer auf spätere Kursgewinne. Deshalb mein Rat: Behalten Sie die Nerven und lassen Sie sich qualifiziert beraten, um die für Sie günstigste Lösung zu finden.

Zu alt für Aktien?

Mein Mann und ich sind seit Kurzem im Ruhestand und bekommen demnächst unsere Lebensversicherungen ausgezahlt. Ein Teil des Geldes soll "arbeiten", um uns bei einer eventuellen späteren Pflegebedürftigkeit zur Verfügung zu stehen. Dürfen wir uns in unserem Alter noch an Aktienfonds herantrauen, oder ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen?

Natürlich können Sie in Aktienfonds investieren, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Zum einen sollten mindestens zehn Jahre Anlagezeit zur Verfügung stehen, damit Sie die zum Teil doch heftigen Kursschwankungen aussitzen können. Zum anderen sollten Sie recht gute Nerven haben. Wenn Sie bei Börsenturbulenzen nachts nicht schlafen können, lassen Sie besser die Finger von Aktienfonds! Eine gute Alternative zu reinen Aktienfonds sind Mischfonds und gemischte Dachfonds. Die gibt es mit unterschiedlich hohen Aktienanteilen. Das Risiko ist geringer, und die Renditen können sich durchaus sehen lassen.

Beitragserstattung?

Vor meiner Zeit als Beamtin habe ich Pflichtbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Insgesamt etwas länger als zwei Jahre. Wird mir aus diesen Beiträgen eine Rente berechnet?

Eine Rente bekommen Sie davon nicht. Aber Ihre Beiträge verfallen genauso wenig. Wenn Sie wirklich nur für zwei Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, können Sie sich die Beiträge erstatten lassen. Sie bekommen allerdings nur den von Ihnen selbst gezahlten Anteil zurück, nicht den des Arbeitgebers. Diese Möglichkeit gilt unter anderem für Beamte, die nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung dürfen Beamte nur dann zahlen, wenn sie vor ihrer Verbeamtung bereits fünf Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Text: Helma Sick

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